(firmenpresse) - Vielen Verbrauchern wurde bis in die jüngste Zeit der Bausparvertrag als klassisches Anlageinstrument empfohlen, vor allem auch dann, wenn sie noch nicht gebaut oder noch keine Eigentumswohnung erworben hatten. Selbst für Kinder sollte sich ein solcher Vertrag gut eignen. Nunmehr schwappt eine Kündigungswelle über die Kunden deutscher Banken und Sparkassen, die solche Verträge bespart haben oder dies noch tun, weil die Summe noch nicht erreicht ist.
Zahlreiche Menschen haben sich bei uns bereits erkundigt, was dagegen unternommen werden kann. Wo nötig bereiten wir auch bereits Klagen vor.
Nunmehr hat sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg des Themas angenommen. Nehmen Sie unbedingt das unter https://www.vz-bawue.de/bausparkassen Informationsangebot (Musterbrief und ausführliche Information) an und prüfen Sie zunächst selbst anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie sich das Verhalten Ihrer Bausparkasse gefallen lassen wollen.
Wir raten Ihnen, sich zu informieren und - falls nötig - des Beistands eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts zu versichern.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin und Hamburg vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Weiterhin vertreten wir bundesweit Mandanten, die von ihrem bisherigen Anwalt nicht richtig vertreten wurden im Anwaltshaftungsrecht. Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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