(ots) - V-Leute und verdeckte Mitarbeiter der Geheimdienste
sollen nach Verbrechen straffrei ausgehen. Das berichtet die in Essen
erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ,
Donnerstagausgabe). Die Staatsanwaltschaft kann künftig von einer
Verfolgung absehen, wenn die Gesetzesbrüche zur Gewinnung und
Sicherung von Informationen "unumgänglich" seien und dazu beitrügen,
Straftaten nach dem G-10 Gesetz aufzuklären. Dazu zählen Delikte wie
Mord, Totschlag, Geiselnahme oder Volksverhetzung.
Den "Freibrief" für V-Leute sieht ein Gesetzentwurf von
Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vor, der mit den Ländern
abgestimmt wird und der der WAZ vorliegt. Nach derzeitigem Stand soll
das Kabinett das Gesetz bereits Ende März parlamentarisch auf den Weg
bringen. Der "Freibrief" gilt aber nicht, wenn die zu erwartende
Strafe höher als ein Jahr ist und wenn sie nicht zur Bewährung
ausgesetzt werden kann. Mit der Initiative erfüllt de Maizière eine
Forderung der Geheimdienste nach mehr Rechtssicherheit für ihre
Mitarbeiter. Ausdrücklich wird für den Bundesnachrichtendienst (BND)
die gleiche Regelung anvisiert. Was V-Leute dürfen, ist bisher nicht
gesetzlich geregelt und war zuletzt juristisch zunehmend umstritten.
Die Straffreiheit für V-Leute geht dem Vernehmen nach einigen Ländern
zu weit. Sie ist Teil einer grundlegenden Reform des
Verfassungsschutzes. Das Bundesamt soll die Arbeit mit allen
Landesämtern koordinieren und zusätzliche Befugnisse erhalten.
"Werden verfassungsfeindliche Ziele gewaltorientiert verfolgt, ist
das Gefährdungspotenzial generell auch gesamtstaatlich bedeutsam",
heißt es in dem Gesetzentwurf. Das Kölner Bundesamt kann solche
Verfahren an sich ziehen und muss sich mit der betreffenden
Landesbehörde nur "ins Benehmen" setzen. Sie muss kein Einvernehmen
mit dem jeweiligen Land erzielen. Gestärkt wird das Bundesamt auch
für die Abwehr von Cyber-Attacken. Im Vordergrund stünden Angriffe
"fremder Mächte". Gleichwohl sei auch mit "elektronischen Angriffen
terroristischer Vereinigungen zu rechnen", heißt es im Entwurf.
Ausführlich regelt die Reform die Anwerbung von V-Leuten. Sie dürfen
weder minderjährig sein noch aus einem Aussteigerprogramm kommen oder
ausschließlich von den Bezahlungen des Geheimdienstes abhängen. Sie
dürfen auch nicht Parlamentarier oder Mitarbeiter von Abgeordneten
sein. Vorbestrafte sollen nur in Ausnahmefällen "unter ganz
besonderen Umständen" wegen einer "herausragenden Gefährdung" als
V-Leute angeworben werden.
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