(ots) - Mitten im Tauziehen um die Schuldenkrise in
Griechenland eröffnet die Bundesregierung eine neue
Auseinandersetzung über eine gemeinsame Haftung für Staatsschulden in
der EU. Auslöser sind die laufenden Verhandlungen über das
transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) und ein bislang
weitgehend unbeachtetes Detail im bereits ausgehandelten Abkommen mit
Kanada (CETA). Dies berichtet das Wirtschaftsmagazin 'Capital' an
diesem Dienstag auf www.capital.de.
"Schadensersatzklagen bei Umschuldungen von Staatsanleihen sollten
ausgeschlossen sein", hieß es im Berliner Bundesfinanzministerium.
Die Regelungen zum Investitionsschutz in den geplanten Abkommen
müssten entsprechend ausgestaltet sein. "Dafür setzen wir uns in den
laufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen CETA ein. Gleiches
gilt für die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP." Eventuell
gebe es sogar die Chance, Staatsanleihen noch komplett vom
Investitionsschutz in CETA auszuklammern, hieß es an anderer Stelle
in Berliner Regierungskreisen.
Bislang sieht CETA vor, dass Staatsanleihen Kanadas und von
EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich dem Investitionsschutz unterliegen.
Sollte etwa ein EU-Mitglied seine Schulden einmal nicht mehr
bedienen, könnten kanadische Investoren im Prinzip vor ein
Schiedsgericht ziehen und auf Schadensersatz klagen. Zwar ist in dem
Abkommen bereits eine Ausnahme für erfolgreich abgeschlossene
Umschuldungsverhandlungen vorgesehen. Doch etliche Details sind darin
umstritten, und die Definition für eine erfolgreiche Umschuldung ist
streng.
Stephan Schill, Professor für Internationales Wirtschafts- und
Staatsrecht an der Universität Amsterdam und Gutachter der
Bundesregierung, warnt gegenüber 'Capital' daher vor einer
Gemeinschaftshaftung durch die Hintertür: "Im Falle eines
Zahlungsausfalls eines EU-Mitgliedstaates kann es durch CETA zu einer
Haftungserweiterung kommen, von der auch alle anderen EU-Staaten
indirekt betroffen sein könnten."
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