(ots) - Bei unbegründetem Misstrauen hört der Spaß auf -
Kontrolle zerstört nicht nur notwendiges Vertrauen, sie verletzt auch
massiv Persönlichkeitsrechte. Das einmal mehr klarzustellen, war
wichtig, und das Bundesarbeitsgericht hat gut daran getan,
entsprechend zu entscheiden. Es mag sogar Arbeitnehmer geben, die
nach dem Motto - ich habe nichts zu verbergen - argloser reagiert
hätten als die Klägerin. Das wäre leider ziemlich blauäugig, wie man
einräumen muss. Denn allzu oft geht es bei solchen Kontrollen gar
nicht darum, tatsächlich den Krankenstand anzuzweifeln. Wenn dazu
Tatsachen Anlass geben, räumen die Richter das Recht auf
Detektivarbeit ja sogar ein. Nein, Arbeitgeber suchen hier häufig
einfach eine Möglichkeit, Beschäftigte endgültig loszuwerden. Leider
ist aber absehbar, dass die Kontroll-Unsitte mit dem aktuellen Urteil
nur bedingt gestoppt wird. Denn auch künftig riskieren Unternehmen
bei unzulässiger Überwachung weder Strafen noch hohes Schmerzensgeld.
Solange hier keine Änderung in Sicht ist, werden Mitarbeiter
weiterhin mit Geschnüffel in ihrer Privatsphäre rechnen müssen. Und
das ist bedenklich.
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Florian Giezewski
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