(ots) - Staatsanwälte (und -anwältinnen) müssen sich eine
Menge anhören. Nicht nur von Angeklagten. Zwar definiert die
Strafprozessordnung Staatsanwaltschaften als objektivste Behörde der
Welt, weil sie nicht nur Be-, sondern in gleichem Maße Entlastendes
zu ermitteln haben. Aber es gibt auch den bösen Juristenscherz,
Staatsanwaltschaften seien "die Kavallerie der Justiz - dumm und
schneidig". Doch einen solchen Spruch halten gute Ankläger leicht
aus. Letztlich ist es wie in jedem Beruf: Es kommt auf den jeweiligen
Akteur an. Ist er schwach, mittel oder brillant, und was macht er
daraus? Falls der Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig in den
Fällen Wulff und Edathy tatsächlich Geheimnisverrat betrieb - es wäre
ein GAU für die gesamte Rechtspflege, fast so, als agierte ein
Strafrichter als Geiselgangster. Doch selbstredend gilt die
Unschuldsvermutung auch dann, wenn ein Generalstaatsanwalt der
Verdächtige ist. Er darf keine Vorteile haben aufgrund seiner
Position, und keine Nachteile. So gilt es abzuwarten, was ermittelt
wird. Jedoch: Abwarten ist heutzutage ein fast obszöner Begriff,
etwas, was niemand glaubt sich leisten zu können und was zudem
angeblich uncool ist. Das Resultat heißt dann allerdings nicht selten
"schnell, aber falsch". Das gilt für alle Bereiche der Kommunikation.
Ganz schlecht. Noch heikler wird es, wenn in Gerichtsprozessen
parteipolitische Aspekte eine Rolle spielen. Die Fälle Wulff und
Edathy sind da Lehrbuchbeispiele. Nun ist es kein Geheimnis, dass
Frank Lüttig ein sehr enger Vertrauter des ehemaligen
niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann ist, und Letzterer
hinwiederum ein Intimfeind seines Parteifreunds Wulff. Hat das etwas
zu bedeuten? Das muss nun die Staatsanwaltschaft Göttingen klären.
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