(firmenpresse) - Die in Dettelbach (Landkreis Kitzingen) beheimatete Kapitalanlagegesellschaft Deltoton GmbH ist nunmehr Gegenstand von Ermittlungen der WĂĽrzburger Staatsanwaltschaft.
In einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Polizeipräsidiums Unterfranken vom 23.12.2014 wird mitgeteilt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Anlagebetruges in Millionenhöhe in Bayern und Hessen insgesamt 26 Objekte durchsucht haben. Dabei stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicher. Fünf Beschuldigte befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2013 gemeinsam mit der Kripo Würzburg gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Geldwäsche. In diesem Zusammenhang wurden die Durchsuchungen durchgeführt. Hierbei waren fünf Staatsanwälte der in Würzburg ansässigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und rund 140 Beamte der KPI Würzburg, der KPI (Z) Unterfranken und der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Einsatz, die von rund 30 Beamten weiterer bayerischer und außerbayerischen Dienststellen unterstützt wurden.
Den Beschuldigten liegt zur Last, eine Vielzahl von Kapitalanlegern geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre eine atypische stille Beteiligung an drei im Landgerichtsbezirk Würzburg ansässigen Gesellschaften erworben haben. Zu diesem Zweck sollen die Beschuldigten im Zusammenwirken mit weiteren Personen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die in der Folge die von den Anlegern einbezahlten Gelder hin- und hergeschoben wurden, bis diese letztlich entgegen ihrem ursprünglichen Zweck zumindest teilweise den Beschuldigten zuflossen. Hierdurch sollen nach derzeitigem Ermittlungsstand rund 30.000 Anleger geschädigt worden sein. Die Höhe des im Raum stehenden Gesamtschadens dürfte sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.
Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht WĂĽrzburg hat Haftbefehle gegen alle fĂĽnf Beschuldigten erlassen. Diese wurden im Rahmen der Durchsuchungsaktion bzw. kurz darauf festgenommen und in verschiedene bayerische Justizvollzugsanstalten verbracht. Die Auswertung des umfangreichen sichergestellten Beweismaterials wird voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen.
Seit Jahren warnen Anwälte und Verbraucherschützer vor Geschäften mit atypischen stillen Beteiligungen. Diese hochspekulativen Beteiligungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten als Anlagemodell zur Altersvorsorge verkauft, mit der Möglichkeit, gleichzeitig Steuern zu sparen und hohe Renditen zu erzielen.
Letztlich scheiterte eine Vielzahl dieser Modelle. Das Geld war weitgehend verloren.
Bei der Deltoton GmbH mussten die Anleger spätestens 2013 feststellen, dass ihr vermeintliches Guthaben einen Negativsaldo aufweist. Statt Auszahlungen zu bekommen sollten die Anleger Nachzahlungen wegen fragwürdiger Verluste leisten. Dabei hätten die Beteiligten gewarnt sein können. Bereits der Vertrieb der Anlagen bei der Frankonia erfolgte mit problematischen Vertriebsmethoden. Im Zentrum stand dabei der in der Branche bekannte Name Michael Turgut und dessen Vertriebsfirmen Futura Finanz und IFF AG.
Entsprechende Unternehmen waren bereits an dem Vertrieb der Beteiligungen der Göttinger Gruppe beteiligt, bei der über 100.000 Geschädigte ihre vermeintliche Altersvorsorge im laufenden Insolvenzverfahren zu verlieren drohen.
Bereits 2001 warnte die Stiftung Warentest vor dem Erwerb von Beteiligungen bei der
Frankonia.
Später wurde mit der Umbenennung in Deltoton GmbH ein Versuch gestartet das angeschlagene Image aufzubessern.
Bei einer atypischen stillen Beteiligung werden die Kunden zu stillen Gesellschaftern. Sie
erwerben mit einer Bareinlage eine prozentuale Beteiligung an dem Unternehmen und sind
entsprechend ihrer Beteiligung am Bilanzgewinn, aber auch den Verlusten beteiligt.
Nach dem Ende der Gesellschaft erhält der stille Gesellschafter ein Auseinandersetzungsguthaben.
Betroffene Anleger, die nicht längst anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen haben, um ihre Verträge zu beenden, sollten sich spätestens jetzt fachkundig beraten lassen.
Die Deutsche Anleger Stiftung sieht ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben. Sollte ein Anleger anwaltliche Hilfe benötigen, vermittelt unsere Anlegerbetreuung auf Anfrage einen Kontakt zu Experten, die in dem betroffenen Rechtsgebiet tätig sind und langjährige Erfahrung vorweisen können. Die Arbeit der Fachleute kann so für eine Mehrzahl von Fällen verwandt werden und macht damit die Bearbeitung effektiver und auch billiger. Diese Fachleute sind in der Lage, auch umfassende Rechtsfälle mit einer Vielzahl von Geschädigten zu bearbeiten. Dabei unterstützt die Stiftung ausschließlich Verbraucher und Anleger. Die Stiftung arbeitet nicht mit Banken oder Anbietern von Finanzdienstleistungen zusammen. Die Stiftung ist als treuhänderische Stiftung in ihrer Bewertung frei und unabhängig. Die Mitarbeiter sind selbst Anleger mit entsprechenden Erfahrungen. Sie sind ehrenamtlich tätig und verlangen keinerlei Entlohnung für ihre Tätigkeit. Die Stiftung existiert auch nicht zum Selbstzweck. Anleger müssen keine Beitrittsgebühren oder Ähnliches an die Stiftung entrichten. Im Vordergrund steht die Nutzung des Portals und nicht die Mitgliedschaft der Anleger.
Christiana Franke
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