(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur
108. ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 26. MĂ€rz 2015, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts,
jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014
5. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2014
6. Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und den Konzernabschluss
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2015
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind ab 5. MĂ€rz
2015 gemÀà § 108 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
www.andritz.com zugÀnglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen:
- Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag fĂŒr die
Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrats jeweils fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2014 - Text dieser Einberufung - BeschlussvorschlÀge zu
den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 - ErklÀrungen gemÀà § 87 Abs 2 AktG
samt Lebenslauf der Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 - Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf
einer Vollmacht
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre AktionÀrinnen und
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass
zusÀtzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spÀtestens am 5. MÀrz 2015 der Gesellschaft
ausschlieĂlich an der Adresse 8045 Graz, Stattegger StraĂe 18,
Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 zugeht. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€Ă
§ 10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die antragstellenden
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung AktionÀrinnen und
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und
verlangen, dass diese VorschlĂ€ge samt BegrĂŒndung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spÀtestens am 17. MÀrz 2015 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8045 Graz,
Stattegger StraĂe 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael
Buchbauer, oder per E-Mail an michael.buchbauer(at)andritz.com zugeht.
FĂŒr den Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses
AktionĂ€rsrechts genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an
die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Auskunftsrecht Jedem AktionÀr bzw. jeder AktionÀrin ist auf Verlangen
in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
AntrÀge in der Hauptversammlung Jeder AktionÀr bzw. jede AktionÀrin
ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung AntrÀge zu stellen. Ein AktionÀrsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige
Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktG voraus.
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€rinnen und
AktionÀre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf
der Internetseite der Gesellschaft www.andritz.com zugÀnglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung
des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 16. MĂ€rz 2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag AktionÀrin bzw. AktionÀr ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Als Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genĂŒgt eine
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am
23. MĂ€rz 2015 unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Post: ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (1) 8900 500 DW 94
per E-Mail: anmeldung.andritz(at)hauptversammlung.at
(DepotbestÀtigung, beispielsweise im PDF-Format, dem E-Mail
angefĂŒgt.)
oder
per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe
der ISIN AT0000730007)
DEPOTBESTĂTIGUNG GEM. § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom
depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlicher Code (SWIFT-Code),
- Angaben ĂŒber die AktionĂ€rin bzw. den AktionĂ€r: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben
ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT0000730007,
- Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt,
auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 16. MĂ€rz 2015 beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die AktionÀrinnen und AktionÀre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht
blockiert; AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können deshalb ĂŒber ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Ăbermittlung einer
DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMĂCHTIGTE Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen der AktionÀrin bzw.
des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmÀchtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spÀtestens Dienstag, 24. MÀrz
2015, 16.00 Uhr, an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 DW 94
Per E-Mail: anmeldung.andritz(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschlieĂen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt unter Angabe
der ISIN AT0000730007)
Danach am Tag der Hauptversammlung ausschlieĂlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
Hat eine AktionĂ€rin bzw. ein AktionĂ€r ihrem/seinem depotfĂŒhrenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses
zusÀtzlich zur DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Zum Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000 StĂŒckaktien. Jede
Aktie gewÀhrt eine Stimme. Die Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 794.107 eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien betrÀgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 103.205.893.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die AktionÀrinnen und AktionÀre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage der DepotbestÀtigung bzw. eines
gĂŒltigen Lichtbildausweises (FĂŒhrerschein, Reisepass,
Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.00 Uhr.
Als besonderer Service besteht fĂŒr AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, die
an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen
unabhĂ€ngigen und ausschlieĂlich an die Weisungen des/der jeweiligen
AktionĂ€rin bzw. AktionĂ€rs gebundenen Stimmrechtsvertreter ausĂŒben zu
lassen. AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, die diesen fĂŒr sie kostenfreien
Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht, diesbezĂŒglich
direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43 (316)
6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail:
michael.buchbauer(at)andritz.com, Kontakt aufzunehmen.
Graz, im Februar 2015
Der Vorstand
RĂŒckfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer(at)andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Andritz AG
Stattegger StraĂe 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome(at)andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch