(ots) - Der vbm - Verband der Bayerischen Metall- und
Elektro-Industrie e. V. und die IG Metall Bayern haben den heutigen
Abschluss in Baden-Württemberg hinsichtlich Entgelterhöhung und
Altersteilzeit für die 790.000 Beschäftigten der bayerischen M+E
Industrie übernommen. Das bedeutet eine Lohnsteigerung von 3,4
Prozent zum 01.04.2015 plus eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro.
Für die Altersteilzeit verständigten sich die Tarifparteien auf
zeitgemäße Regelungen auf Basis des bis zum 31.03.2015 laufenden
Tarifvertrags zum flexiblen Ãœbergang in die Rente. Beim Thema
Qualifizierung wurde mit dem Wiederinkraftsetzen der Tarifverträge
Qualifizierung und Bildungsteilzeit und deren Anpassung eine
bayerische Lösung gefunden.
vbm Tarifverhandlungsführerin Angelique Renkhoff-Mücke bewertet
das Verhandlungsergebnis insgesamt als gerade noch tragbar: "Für die
Arbeitnehmer bringt der Abschluss 2015 ein Reallohnplus von knapp
drei Prozent und damit die höchste Reallohnsteigerung seit 19 Jahren.
Bei den Unternehmen geht die vereinbarte Lohnsteigerung an die
Belastungsgrenze. Für die bayerische M+E Industrie ist die
Entgelterhöhung ein schmerzlicher Kompromiss. Auf der anderen Seite
haben wir uns in wesentlichen Punkten bei der Altersteilzeit
durchgesetzt und damit von der IG Metall geforderte höhere
Kostenbeteiligungen und erweiterte Ansprüche weitgehend verhindert.
So wird die Altersteilzeit vereinfacht, künftig stärker auf besonders
Belastete konzentriert und die Finanzierung seitens der Arbeitgeber
nicht ausgeweitet. Bei der Qualifizierung wird die persönliche
berufliche Weiterbildung stärker berücksichtigt, aber ohne Anspruch
auf eine finanzielle Förderung durch den Arbeitgeber."
Die Laufzeit des jetzt vereinbarten Tarifvertrags für die
bayerische Metall- und Elektro-Industrie beträgt 15 Monate und endet
am 31.03.2016. Er umfasst die folgenden Eckpunkte:
1. Entgelt
- Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,4 Prozent
zum 01.04.2015
- Einmalzahlung für die Monate Januar bis März 2015 von 150 Euro
für Arbeitnehmer, für Auszubildende von 55 Euro
2. Altersteilzeit
- Wiederinkraftsetzung des bayerischen Tarifvertrags zum flexiblen
Ãœbergang in die Rente mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2021
- Erhalt des Anspruches auf Altersteilzeit für maximal vier
Prozent der Beschäftigten eines Betriebes
- Vorrang für besonders Belastete (bis zu drei Prozent der
Belegschaft), Verkürzung der Altersteilzeit-Laufzeit für
besonders Belastete auf fünf Jahre
- Vereinfachung der Berechnung durch Umstellung auf ein
Bruttoaufstockungsmodell
- gesonderter Tarifvertrag zur Regelung der Finanzierung der
Altersteilzeit, um Rückstellungsproblematik für Unternehmen
rechtssicher zu lösen
3. Bildung / Qualifizierung
- Wiederinkraftsetzung und Anpassung der Tarifverträge
Qualifizierung und Bildungsteilzeit
- Vereinbarung einer Bildungsteilzeit von bisher sechs auf bis zu
sieben Jahren auf Antrag des Arbeitnehmers zum Beispiel für
Bachelor-Abschluss möglich, kein Anspruch
- Anspruch auf Ausscheiden wegen persönlicher Weiterbildung mit
Wiedereinstellung (auch in Teilzeit)
- deutlichere Berücksichtigung des Qualifikationsbedarfs von An-
und Ungelernten
- keine Ausweitung bestehender Mitbestimmungsrechte
Pressekontakt:
Antje Zientek, mobil: 0162 - 263 85 75, E-Mail:
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