(ots) - Rund 60 Teilnehmer sorgten am 26.02.2015 in Köln für
einen würdigen Rahmen des "6. BRBZRechtsberatungskongresses zur
betrieblichen Altersversorgung 2014". Führende Juristen und bAV
Experten referierten zu aktuellen Fachthemen rund um die betriebliche
Versorgung und Vergütung.
Prof. Dr. Achim Schunder, Niederlassungsleiter der Verlag C.H.
Beck oHG in Frankfurt und 2. Vorsitzender des Bundesverbandes der
Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten
e.V. (BRBZ), leitete zunächst die Veranstaltung mit einem kurzen
Begrüßungsvortrag, der die nachhaltig erfolgreiche Vorgehensweise des
BRBZ der letzten Jahre nachzeichnete, ein und moderierte im Anschluss
gewohnt kurzweilig und humorvoll den weiteren Tagesablauf.
Der Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA),
Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer, eröffnete mit einem
Update zu aktuellen arbeits- und betriebsrentenrechtlichen Fragen den
fachlichen Teil des 6. BRBZ-Kongresses.
Jens Intemann, Richter am Niedersächsischen Finanzgericht,
lieferte anschließend ein "Update zum Lohn-, Einkommen- und
Körperschaftsteuerrecht der betrieblichen Altersversorgung (bAV)" und
zeigte aktuelle Anwendungsfragen aus der Sicht der Finanzverwaltung
sowie der Rechtsprechung auf. Hierbei wurden sowohl steuerliche
Fragen aus klassischer Arbeitnehmersicht als auch Fragen zur
Vorstands- bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung
beantwortet. Noch vor der Mittagspause gewährte Prof. Dr. Christian
Rolfs, Direktor des Instituts für Versicherungsrecht der Universität
zu Köln, einen aktuellen Einblick in die europarechtlichen
Fragestellungen der "Mobilitätsrichtlinie 2014/50/EU" und die hieraus
entstehenden Auswirkungen auf die Portabilität von betrieblichen
Versorgungszusagen.
Nach der Mittagspause war dann Prof. Dr. Jens Schubert, Leiter der
Rechtsabteilung beim Bundesvorstand der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Berlin, am Zug. Er berichtete
über das neue Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) und seine
einhergehenden Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung.
Sebastian Uckermann, 1. Vorsitzender des BRBZ, lieferte im
Folgenden einen Pratikervortrag zur Auslagerung von
Pensionsverpflichtungen. Im Mittelpunkt stand hierbei unter dem
Dickicht der Schlagwörter "CTAs, Rentnergesellschaften,
Pensionsfonds" die Fragestellung, wie der richtige Umgang mit
Pensionsverpflichtungen erfolgen kann.
Alle auf dem "6. BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen
Altersversorgung 2015 - Die bAV im Umfeld von Arbeitsrecht 4.0"
gehaltenen Vorträge werden darüber hinaus in Kürze auf den Webseiten
des BRBZ online als Videobeitrag abrufbar sein.
Pressekontakt:
Bundesverband der Rechtsberater für
betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
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