(ots) - Tatsächlich Verfolgten muss geholfen werden
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat sich mit
Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland
zum Kirchenasyl verständigt. Hierzu erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl, und der
innenpolitische Sprecher Stephan Mayer:
Thomas Strobl: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die
Verständigung auf das Kompromissverfahren zwischen unserem
Bundesinnenminister und den christlichen Kirchen. Mit Thomas de
Maizière sind wir uns völlig einig, dass über das Asyl in Deutschland
nach staatlichem Recht entschieden wird. Zugleich sind Kirchen für
die Union ein sakraler Raum, den wir in besonderem Maße respektieren.
Für den Vollzug der Asylentscheidungen sind die Länder zuständig.
Wir gehen daher davon aus, dass sie nach Recht und Gesetz handeln und
nach nichts anderem.
Die Union steht für ein gerechtes Asylsystem: Den tatsächlich
Verfolgten helfen wir gerne und mit offenem Herzen. Wenn aber ein
Asylantrag abgelehnt wird und auch sonst kein Grund für einen
Verbleib in Deutschland besteht, muss der Bewerber in den
Herkunftsstaat zurück. Wer nicht freiwillig zurückkehrt, den müssen
die Länder konsequent abschieben."
Stephan Mayer: "Das großartige Engagement vieler Christen und der
Kirchen für Flüchtlinge ist sehr zu begrüßen. Diese Unterstützung ist
wichtig für die Hilfsbedürftigen, die nach Deutschland kommen. Das
kann nicht oft genug betont werden. Zugleich ist es richtig, die
Tradition des Kirchenasyls im Kern nicht infrage zu stellen, aber
eine rechtstaatliche Lösung im Dialog zwischen den Kirchen und dem
zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu finden. Am
Ende trägt der Staat die Verantwortung für Flüchtlingsaufnahme und
Unterbringung und vor allem für die Durchführung eines
rechtsstaatlichen Asylverfahrens."
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