Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI) als Aus- und Fortbildungseinrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern bietet seit diesem Jahr auch Online-Kurse zum Selbststudium an. Damit erweitert das DAI sein Programm anwaltlicher Fortbildung um ein neues Format, dass speziell für das Selbststudium gemäß des neuen § 15 FAO entwickelt wurde.
(firmenpresse) - Die für 2,5 Zeitstunden konzipierten Kurse ermöglichen orts- und terminunabhängige Fortbildung auf verschiedenen Fachgebieten der Fachanwaltsordnung. Die Kurse sind über die Homepage www.anwaltsinstitut.de buchbar und können mit allen Computern und mobilen Endgeräten mit einem Standard-Internetbrowser durchgeführt werden. Die intuitive Bedienoberfläche ermöglicht eine unkomplizierte Navigation in den zum Kurs gehörenden Lehrtexten und der Lernerfolgskontrolle.
Die Lehrtexte behandeln unter anderem bei der Mandatsbearbeitung auftretende Praxisfälle und ihre Lösungen. Der Kursinhalt kann in frei wählbarem Tempo erarbeitet werden, auch eine Unterbrechung des Kurses ist jederzeit möglich. Die Autoren sind ausgewiesene Kenner ihres Fachgebietes und vielen Teilnehmern des DAI bereits als Referenten der Präsenzveranstaltungen bekannt. Derzeit werden Online-Kurse zum Arbeitsrecht, Familienrecht und Steuerrecht angeboten, das Angebot wird in diesem Jahr noch erweitert.
Die Online-Kurse können mit einer Lernerfolgskontrolle in der Form eines Multiple-Choice Tests abgeschlossen werden. Wird dieser bestanden, stellt das DAI eine Teilnahmebescheinigung unter Ausweisung der Inhalte und Zeitstunden aus, die als Fortbildungsnachweis zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer geeignet ist (§ 15 Abs. 4 FAO).
Der Hintergrund: Fachanwältinnen und Fachanwälte sind ab dem 1. Januar 2015 aufgefordert, ihrer Rechtsanwaltskammer statt wie bisher 10 nunmehr 15 Zeitstunden Fortbildung pro Fachgebiet nachzuweisen. Davon können bis zu 5 Zeitstunden im Selbststudium erfolgen, sofern dieses mit einer Lernerfolgskontrolle abgeschlossen wird.
Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI) ist die gemeinsame Aus- und Fortbildungseinrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern.
Gegründet 1953 verfügt das DAI über fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten und Notaren sowie deren Mitarbeiter in allen Rechtsgebieten.
Jedes Jahr führt das DAI bundesweit über 600 Fortbildungen zu grundlegenden und aktuellen Themen durch. Dabei gilt der Leitgedanke, mit qualifizierten Referenten praxisgerechtes Wissen in modernen Lernstrukturen zu vermitteln.
Ausdruck dieses hohen Qualitätsanspruchs ist seit 2008 auch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Über 50 Jahre Erfahrung und die enge Kooperation mit den Kammern verschafft dem DAI einen regelmäßigen Wissensvorsprung für eine stets innovative und praxisrelevante Ausgestaltung der Lerninhalte.
Sitz der Geschäftsstelle mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Bochum.
Das vollständige, stets in allen Aspekten aktuelle Veranstaltungsprogramm kann auch auf www.anwaltsinstitut.de eingesehen und gebucht werden.