Zum 01.01.2016 wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt mit einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ausstatten. Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI) begleitet mit zwei Veranstaltungsreihen aktiv die Einführung des beA und hat dazu bundesweit stattfindende Fortbildungen mit einem Umfang von jeweils 3 Zeitstunden konzipiert.
(firmenpresse) - Zum 01.01.2016 wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt mit einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ausstatten. Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI) begleitet mit zwei Veranstaltungsreihen aktiv die Einführung des beA und hat dazu bundesweit stattfindende Fortbildungen mit einem Umfang von jeweils 3 Zeitstunden konzipiert.
In der Reihe „Das besondere elektronische Anwaltspostfach – beA“ steht die besondere Funktionsweise einschließlich der typischen Abläufe beim Versenden und Empfangen von Nachrichten sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Haftungsrisiken im Fokus. Die Seminare beinhalten darüber hinaus alles, was die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt bzw. die Bürovorsteherin/der Bürovorsteher zur Benutzung des webbasierten und softwareunabhängigen beA und zum Benachrichtigungswesen im Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) in rechtlicher wie praktischer Hinsicht wissen muss.
Zur praktischen Handhabung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bietet das DAI ab November 2015 die Seminare „beA – So geht`s! Die praktische Handhabung Ihres besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ für Rechtsanwälte und deren Mitarbeiter an. In einer speziellen Schulungsumgebung erfahren Teilnehmerinnen und Teilnehmern live u. a., wie sie das beA auf individuelle Bedürfnisse einrichten können, wie die Rechtevergabe für die Nutzung durch Mitarbeiter funktioniert und wie Nachrichten im beA versendet, empfangen oder im- und exportiert werden können. Die praxisnahe Vorstellung aller Funktionalitäten des beA wird durch Hinweise auf rechtliche Rahmenbedingungen, Haftungsrisiken sowie gesellschafts- und arbeitsrechtliche Besonderheiten, die mit dem beA verbunden sind, ergänzt.
Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI) ist die gemeinsame Aus- und Fortbildungseinrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notarkammern.
Gegründet 1953 verfügt das DAI über fundiertes Wissen und langjährige Erfahrung in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten und Notaren sowie deren Mitarbeiter in allen Rechtsgebieten.
Jedes Jahr führt das DAI bundesweit über 600 Fortbildungen zu grundlegenden und aktuellen Themen durch. Dabei gilt der Leitgedanke, mit qualifizierten Referenten praxisgerechtes Wissen in modernen Lernstrukturen zu vermitteln.
Ausdruck dieses hohen Qualitätsanspruchs ist seit 2008 auch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001. Über 50 Jahre Erfahrung und die enge Kooperation mit den Kammern verschafft dem DAI einen regelmäßigen Wissensvorsprung für eine stets innovative und praxisrelevante Ausgestaltung der Lerninhalte.
Sitz der Geschäftsstelle mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Bochum.
Das vollständige, stets in allen Aspekten aktuelle Veranstaltungsprogramm kann auch auf www.anwaltsinstitut.de eingesehen und gebucht werden.
Deutsches Anwaltsinstitut e. V.
Universitätsstraße 140
44799 Bochum
Tel. 0234 970640
Fax 0234 703507
info(at)anwaltsinstitut.de
www.anwaltsinstitut.de
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