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Gemeinsame Pressemitteilung: Fristen und Sanktionen für Umsetzung von digitaler Kommunikation kontraproduktiv / KZBV und BZÄK zum Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes

ID: 1180404

(ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum
Referentenentwurf des sogenannten E-Health-Gesetzes haben
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Intention des Gesetzgebers
grundsätzlich begrüßt, die Einführung der Telematikinfrastruktur und
deren Anwendungen im Interesse von Versicherten, Zahnärzten und
Krankenkassen zu beschleunigen. Deutliche Kritik äußerten die
zahnärztlichen Institutionen allerdings an dem Vorhaben, bei der
weiteren Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Fristen
rechtlich festzuschreiben und für deren Nichteinhaltung finanzielle
Sanktionen für die Gesellschafter der Betreibergesellschaft gematik
sowie für Leistungserbringer vorzusehen.

"Die im Entwurf enthaltenen Fristen und damit verknüpfte
Sanktionen bei Ãœberschreitung sind weder geeignet, den Aufbau der
Telematikinfrastruktur zu beschleunigen, noch die Akzeptanz dafür bei
Leistungserbringern zu fördern. Darüber hinaus führen die möglichen
finanziellen Einbußen zu einer Unkalkulierbarkeit des Haushaltes der
KZBV, behindern die Wahrnehmung ihrer ureigensten Aufgaben und damit
auch die zielgerichtete Unterstützung des Projektes. Die
Zahnärzteschaft lehnt dieses Vorgehen deshalb entschieden ab. Dem
Gesetzgeber sollte bewusst sein, dass es andere, bereits bewährte
Instrumente gibt, um den weiteren Projektverlauf sicherzustellen.
Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit, dass die gematik gegenüber
der Industrie Vertragsstrafen aussprechen kann, wenn vereinbarte
Leistungen nicht pünktlich erbracht werden", sagte Dr. Günther E.
Buchholz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

"Medizinische Anwendungen allerdings, die im Vergleich zum
bisherigen Versichertenstammdatenmanagement einen klaren Mehrwert
haben, müssen in ihrem Aufbau und der breiten Nutzung weiter




gefördert werden. Darunter fallen zum Beispiel die geplanten
Regelungen zum Medikationsplan, zu elektronischen Briefen sowie die
Festschreibung von Interoperabilität durch offene Schnittstellen."

Nach dem Referentenentwurf muss die gematik die erforderlichen
Maßnahmen bis zum 30. Juni 2016 durchführen, damit Dienste zur
Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten wie
Name, Geburtsdatum, Anschrift oder Krankenversichertennummer
ermöglicht werden. Zahnärzten und Ärzten, die ab 1. Juli 2018 ihrer
gesetzlichen Verpflichtung zur Versichertenstammdatenprüfung nicht
nachkommen, soll die Vergütung von Kassenleistungen pauschal um ein
Prozent gekürzt werden.

Die Ausstattung von Praxen mit Komponenten für die Onlineanbindung
ist sehr komplex und die entsprechende Infrastruktur zu großen Teilen
von Technikdienstleistern abhängig. "Schon allein vor diesem
Hintergrund ist es völlig inakzeptabel, dass Zahnärzte
Honorarkürzungen für die Nichteinhaltung der Frist zur Onlineprüfung
und -aktualisierung der Versichertenstammdaten hinnehmen sollen",
erklärt Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, BZÄK-Vorstandsreferent für
Telematik. Da die Praxen erst recht keinen Einfluss auf die
beteiligten Unternehmen haben, wären diese Strafmaßnahmen ein
erheblicher Eingriff in die zahnärztliche Berufsfreiheit. Hingegen
muss der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Aktualisierung der
Versichertenstammdaten auf der eGK angemessen vergütet werden.
Abschläge bei Honoraren sind ein völlig unangemessenes und
ungeeignetes Mittel, um den flächendeckenden Aufbau einer sicheren
Telematikinfrastruktur schneller voranzubringen. "Um unserem Auftrag
sachgerecht nachkommen zu können, brauchen wir vor allem eine sichere
'Datenautobahn'", so Jürgen Herbert.

Die gemeinsame Stellungnahme von KZBV und BZÄK zum E-Health-Gesetz
kann unter www.kzbv.de/stellungnahme_e-health heruntergeladen werden.



Pressekontakt:
KZBV: Kai Fortelka
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse(at)kzbv.de

BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse(at)bzaek.de


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Datum: 03.03.2015 - 10:31 Uhr
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