(ots) - Echte Gleichstellungspolitik lebt vom Respekt vor
der Freiheit
Am gestrigen Montag hat der Vorstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Änderungen am Gesetzentwurf zur Einführung
der Frauenquote gebilligt. Dazu erklären die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der
frauenpolitische Sprecher Marcus Weinberg:
Nadine Schön: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Kritik, die
die Sachverständigen in der Bundestags-Anhörung zur
Verfassungsmäßigkeit und den bürokratischen Belastungen des
Gesetzentwurfs zur Einführung einer Frauenquote geäußert haben, ernst
genommen. Daher hat sie in den Verhandlungen mit dem
Koalitionspartner noch deutliche Verbesserungen am Gesetzentwurf
vorgenommen. So haben mitbestimmungspflichtige oder börsennotierte
Unternehmen jetzt bis zum 30.9.2015 Zeit für die Festsetzung ihrer
ersten Zielquote und müssen nicht jährlich, sondern erst nach Ablauf
der selbst fest gesetzten Frist über die Einhaltung der Zielgrößen
berichten. Diese Klarstellung reduziert den Bürokratieaufwand für
Unternehmen erheblich.
Für die Frauen- und Familienpolitiker der Unionsfraktion ist es
besonders wichtig, dass Familienfreundlichkeit jetzt als Gesetzesziel
im Bundesgleichstellungsgesetz verankert wird. In der
Bestandsaufnahme zum Bundesgleichstellungsplan muss künftig
dargestellt werden, wie sich der berufliche Aufstieg von Frauen und
Männern mit Familien- oder Pflegeaufgaben im Vergleich zu dem
Aufstieg der Beschäftigten ohne diese Aufgaben verhält. Das wird ein
Anstoß sein, künftig mehr Leitungspositionen an teilzeitarbeitende
Mütter und Väter zu vergeben."
Marcus Weinberg: "Studien belegen, Frauen werden im Vergleich zu
Männern insbesondere auf ihrem Weg zu Führungspositionen
benachteiligt. Es ist der Auftrag unseres Grundgesetzes,
Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zu beseitigen. Beide
Geschlechter sollen die gleichen Chancen haben. Die Durchsetzung von
Chancengleichheit ist die Durchsetzung des gleichberechtigten
Anspruchs auf Freiheit, sich selbst zu verwirklichen. Dies ist die
Gleichstellungspolitik, für die CDU und CSU stehen.
Angesichts der bedauernswert geringen Anzahl von Frauen in
Führungspostionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
ist daher jetzt die Zeit für den Gesetzgeber gekommen, den Auftrag
des Grundgesetzes zur Gleichstellung umzusetzen. Darauf haben sich
CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag verständigt.
Der Gesetzentwurf des Bundesfrauenministeriums zur
Bundesverwaltung schoss allerdings weit über das Ziel hinaus. Mehrere
Sachverständige hielten den Gesetzentwurf für nicht
verfassungskonform und für einen Rückschritt in der
Gleichstellungspolitik. Statt Frauenförderung sah der Gesetzentwurf
auf allen Ebenen der Bundesverwaltung Geschlechterparität vor.
Das freiheitliche Staatsverständnis der Unionsfraktion beruht
darauf, dass der Staat nur dann gesetzlich eingreift, wenn bestehende
Nachteile für ein Geschlecht beseitigt werden sollen. Das Ziel einer
Geschlechterparität unabhängig von Benachteiligung, also nur um der
Parität willen, ist daher mit dem Staatsverständnis von CDU/CSU nicht
zu vereinbaren. In der Praxis hätte das bedeutet, dass die
Verwaltungen ihre Ressourcen hätten dafür aufwenden müssen, mehr
Frauen zur GSG 9 und mehr Männer auf Sekretariatsstellen zu bringen.
Für echte Frauenförderung in Führungspositionen wäre keine Zeit mehr
geblieben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat darauf bestanden, dass
in allen wesentlichen Paragrafen des Gesetzentwurfes zur
Bundesverwaltung das Ziel der Parität entkräftet wurde. Damit kommt
das zur Geltung, auf was es ankommt: Frauen zu fördern, wenn sie
benachteiligt werden. Wir nehmen Freiheit von Bevormundung und
Freiheit für Chancen ernst. Nicht mehr und nicht weniger."
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