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OLG Karlsruhe: Vertrauensschutz im Versicherungsrecht

ID: 1180751

Mit Urteil vom 24.10.2014 entschied das OLG Karlsruhe, dass auch geleistet werden muss, wenn man darauf vertrauen durfte, die Versicherung werde die Feststellung rechtzeitig einleiten (AZ.: 9 U 3/13).

(firmenpresse) - NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:

Vorliegend ging es um die schriftliche Feststellung der Invalidität, welche vom Arzt erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist von 15 Monaten festgestellt wurde. Das OLG meint, der Versicherungsnehmer durfte hier darauf vertrauen, dass die Versicherung die rechtzeitige ärztliche Feststellung veranlasst, da ihm gegenüber angekündigt wurde, es werde ein ärztliches Zeugnis angefordert. Dass es letztlich bei der Anforderung zu Verzögerungen kam, die im Bereich der Versicherung liegen, könne dem Versicherten nicht angelastet werden, meint das OLG.

Hier war in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt, dass für eine Leistung der Versicherung im Falle der Invalidität, d.h. der dauerhaften Beeinträchtigung der versicherten Person in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, diese unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein und innerhalb von 15 Monaten ärztlich schriftlich festgestellt werden muss.

Der hiesige Versicherte hatte einen Verkehrsunfall und wurde durch diesen verletzt, woraufhin er gegenüber der Versicherung Leistungen aus seiner Unfallversicherung geltend machte und zugleich seinen behandelnden Arzt benannte, der nach Entbindung von der Schweigepflicht die erforderlichen Angaben gegenüber der Versicherung machte.

Als der Versicherte schließlich einen Rechtsanwalt einschaltete und die Leistungen einforderte, berief sich die Versicherung auf den Fristablauf. Dem folgte das Landgericht (LG Offenburg, Urteil v. 12.12.2012, AZ.: 6 O 226/12). Der Versicherte legte dagegen Berufung ein, die vor dem OLG Erfolg hatte. Dieses führte aus, die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Versicherung lägen vor und die Versicherung könne sich nach dem Grundsatz von Treu und Glauben aus obigen Gründen nicht auf den Fristablauf berufen.

Das Versicherungsrecht ist eine vielschichtige Materie, die für einen Laien nicht immer auf den ersten Blick zu durchschauen ist. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherungen. Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher frühzeitig rechtsanwaltlich beraten lassen.





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Datum: 03.03.2015 - 17:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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