(ots) - Dank eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts
ist die Regierung gezwungen, auf Basis des alle zwei Jahre
erstellten Existenzminimumberichts die steuerlichen Grundfreibeträge
anzupassen, für Erwachsene wie für Kinder. Dem Staat ist es nämlich
untersagt, das Existenzminimum zu besteuern. Er muss also die
Freibeträge erhöhen (was er tut) und sollte das Kindergeld anpassen
(was er nicht immer tut). Insofern bewegt sich Schäuble mit seinem
Vorschlag, die Freibeträge für Kinder in zwei Schritten um 240 Euro
und das Kindergeld um sechs Euro sowie den Kinderzuschlag für
Geringverdiener um 20 Euro zu erhöhen, im vorgegebenen Korridor. Er
verhält sich korrekt. Mehr aber nicht. http://mehr.bz/khsla053
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