Sparkasse Kraichgau erneut wegen fehlerhafter Beratung zu Schadenersatz verurteilt
(firmenpresse) - 04.03.2015 - Mehr als 27.000 € Schadenersatz muss die Sparkasse Kraichgau einer Kundin bezahlen, die sie in den Jahren 2006 und 2007 im Zusammenhang mit zwei Vermögensanlagen beraten hat. Wie das Landgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 20. Februar 2015 (4 O 468/13 - nicht rechtskräftig) festgestellt hat, wurde die von der Kanzlei Nittel vertretene Klägerin, der die Beteiligung an einem HCI Schiffsfonds und einem von MPC aufgelegten Lebensversicherungsfonds empfohlen worden war, durch die Sparkasse nicht ordnungsgemäß beraten.
Dabei hat das Landgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt, die der Sparkasse vorzuwerfen sind. Fachanwalt Mathias Nittel: "Der Berater der Sparkasse musste in seiner Zeugenvernehmung einräumen, dass er auf die besonderen Risiken derartiger Fondsbeteiligungen ebenso wenig hingewiesen hat wie auf die speziellen Risiken hinsichtlich der Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen." Auch über das Provisionsinteresse der Sparkasse, die für die Vermittlung des Fonds MS "Elena" Interscan Verwaltungs GmbH & Co. KG und für den Fonds MPC Leben plus Spezial V GmbH & Co. KG Provisionen in Höhe von 13% bzw. 9,5% erhalten hat, wurde die Kundin durch den Sparkassenberater nicht aufgeklärt.
Da die Sparkasse Kraichgau inzwischen eingeräumt hat, über an sie fließende Rückvergütungen grundsätzlich nicht aufgeklärt zu haben, da ihr eine entsprechende Pflicht seinerzeit nicht bekannt gewesen sei, wie sie am Rande einer mündlichen Verhandlung in einem anderen Fall eingeräumt hat, bestehen für Kunden der Sparkasse, denen zur Investitionen in geschlossene Beteiligungen geraten wurde, gute Chancen, diese im Wege des Schadenersatzes rückabzuwickeln.
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