(ots) - Der Staats- und Verfassungsrechtler Christian
Pestalozza hat die Genehmigungen von Pegida-Demonstrationen in
Düsseldorf und Duisburg kritisiert. "Es kann nicht sein, dass
Demonstranten einen Wunschort und eine Wunschroute zu einer
Wunschzeit immer wieder bestimmen. Sie verdrängen damit die
allgemeine Öffentlichkeit, behindern den Gemeingebrauch des
öffentlichen Raums und damit die Bewegungsfreiheit anderer Menschen",
sagte der Professor der Freien Universität Berlin dem "Kölner
Stadt-Anzeiger" (Freitag-Ausgabe). Im Grundgesetz sei ausdrücklich
verankert, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit unter freiem
Himmel auch eingeschränkt werden könne. Man müsse sich schon die
Frage stellen, ob eine Demonstration regelmäßig im Berufsverkehr an
einem Hauptbahnhof stattfinden müsse. "Es ist ja nicht der Sinn der
Versammlung, besonders viele zu blockieren", so Pestalozza. Die
Rechtsprechung sei zu versammlungsfreundlich. "Die Gerichte sind sehr
vorsichtig und orientieren sich daran, was das
Bundesverfassungsgericht im Laufe der Jahre entschieden hat." Es gehe
nicht darum, Versammlungen zu verbieten, aber die Gerichte sollten
bei ihren Genehmigungen zu einem Ausgleich der Interessen kommen.
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