(ots) - Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte setzte am
Landgericht Köln für einen Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping
Select XVI Schadensersatz in Höhe von 130.500 Euro zzgl. Zinsen
durch.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das
Landgericht Köln kam zu der Überzeugung, dass der Anleger des
Schiffsfonds HCI Shipping Select XVI falsch beraten wurde und sprach
ihm Schadensersatz in Höhe der Einlagesumme abzüglich der bereits
erhaltenen Ausschüttungen zu. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Anleger hatte sich im November 2005 an dem Fonds HCI Shipping
Select XVI beteiligt. Der Flottenfonds investierte in die
Gesellschaften der Schiffe MS Hellespont Trader, Hellespont Trinity
und MS Hellespont Trooper. Die Krise der Handelsschifffahrt ging
jedoch an dem Fonds nicht spurlos vorbei. Im September 2012 waren die
drei Schiffsgesellschaften insolvent. Im März 2013 reichte der
Anleger, vertreten durch GRP Rainer Rechtsanwälte, Klage auf
Schadensersatz ein. Mit Erfolg.
Das Landgericht Köln gelangte zu der Überzeugung, dass der Kläger
falsch beraten wurde. Der Anlageberater, der auch als Zeuge vernommen
wurde, habe nicht ausreichend über die Risiken der Kapitalanlage und
insbesondere nicht auf das bestehende Totalverlust-Risiko aufgeklärt.
Zudem informierte er auch nicht über die Weichkosten und Provisionen.
Vielmehr habe er durch verharmlosende und unvollständige Angaben den
Eindruck erweckt, dass die Beteiligung eine sichere Kapitalanlage
sei, deren Risiko nur darin bestehe, dass die Ausschüttungen
variieren könnten. Damit hat er nach Auffassung der Kammer gegen die
Grundsätze einer anleger- und objektgerechten Beratung verstoßen und
ein unzutreffendes Bild von der Kapitalanlage und ihren Risiken
vermittelt.
Zudem habe der Berater auch nicht den Eindruck erweckt, dass er
mit den Produkten des Emittenten vertraut sei und darüber hinaus
verwendete er falsche Begrifflichkeiten wie "Zinsen" statt
"Ausschüttungen". Letztlich seien seine verharmlosenden und z.T.
falschen Angaben ursächlich für die Beteiligung des Klägers an dem
Flottenfonds gewesen.
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Ãœber GRP Rainer
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