(ots) - In Ausnahmefällen wollen aber auch die
Verfassungsrichter Kopftuchverbote zulassen, nämlich dann, wenn es
konkrete Gefahren für den Schulfrieden gibt. Ist das nun eine
Einladung an Pegida-Anhänger? Müssen sie nur oft genug vor der Schule
demonstrieren, damit die Kopftuch-Lehrerin aus der Schule entfernt
wird? So ist das wohl nicht gemeint, denn das wäre eine Prämie für
Hass und Intoleranz. Die Richter denken eher an Situationen, in denen
von Eltern und Mitschülern Druck auf muslimische Mädchen ausgeübt
wird, das Kopftuch zu tragen. Wenn dann noch auf die Lehrerin als
Vorbild verwiesen wird, dann sollen zum Schutz der Mädchen doch
Verbote möglich sein. Das ist zwar nicht wirklich überzeugend, aber
es zeigt, worum es geht: um Schutz vor Fremdbestimmung und das Recht
den eigenen Weg zu finden. http://mehr.bz/khskom061
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