(ots) - Das Bundesteilhabegesetz war das zentrale
behindertenpolitische Projekt der großen Koalition - jetzt steht es
vor dem Aus. Am Mittwoch soll im Kabinett ein Nachtragshaushalt
beschlossen werden, der das Vorhaben zum Scheitern verurteilt. "Das
Bundesteilhabegesetz soll offensichtlich zum behindertenpolitischen
Feigenblatt der Regierung schrumpfen", stellt Renate Reymann, die
Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes,
ernüchtert fest.
Als die schwarz-rote Regierung an den Start ging, verpflichtete
sie sich im Koalitionsvertrag zu einem überfälligen Reformprojekt:
"Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung
(Bundesteilhabegesetz) erarbeiten." (...) "Wir wollen die Menschen,
die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte
Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus
dem bisherigen 'Fürsorgesystem' herausführen und die
Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht
weiterentwickeln." Als Anreiz für die Kommunen sollten deren
Sozialhaushalte "im Rahmen der Verabschiedung des
Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der
Eingliederungshilfe entlastet werden."
Anfang März hat sich die Koalition nun darauf verständigt, die
Kommunen an anderer Stelle zu entlasten. Dem Gesetzesvorhaben fehlt
damit nicht nur ein Spielraum von fünf Milliarden Euro, sondern auch
der entscheidende Motor für eine Einigung zwischen Bund und Ländern.
Das Gesetzgebungsverfahren soll zwar laut Stellungnahme des
Sozialministeriums weiter vorangetrieben werden, aber eine wirksame
Reform der Eingliederungshilfe und damit verbunden ein modernes
Teilhaberecht rücken in weite Ferne.
Renate Reymann fordert das Kabinett auf, in der Finanzplanung
Mittel für das Vorhaben einzustellen: "Ohne finanziellen Spielraum
wird dieses Gesetz maximal eine Schmalspur-Teilhabe ermöglichen und
wichtige Vorhaben wie eine faire bundeseinheitliche Blindengeldlösung
bleiben auf der Strecke."
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