(ots) - Weitere Bundesstraßen und mehr Lkw unterliegen der
Mautpflicht
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich am
heutigen Montag in einer öffentlichen Anhörung mit dem Dritten Gesetz
zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes beschäftigt.
Wesentlicher Inhalt ist die Ausweitung der Lkw-Maut. Hierzu erklären
der Sprecher für Verkehr und digitale Infrastruktur der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ulrich Lange, sowie der zuständige
Berichterstatter, Oliver Wittke:
"Die sachliche und qualifizierte Diskussion in der öffentlichen
Anhörung hat klar gezeigt, dass die stufenweise Ausweitung der
Lkw-Maut der richtige Schritt ist, um die Finanzierung der
Verkehrsinfrastruktur weiter zu stärken. Der Fokus liegt in Zukunft
zunehmend auf der Nutzerfinanzierung. Damit leiten wir einen echten
Systemwechsel ein. Er ist notwendig, um den aktuellen
Herausforderungen bei Erhalt- und Ausbau der Infrastruktur zu
begegnen. Das haben die Experten einhellig begrüßt.
Ab 1. Juli 2015 wird die Lkw-Maut auf weitere rund 1.100 km
autobahnähnliche Bundesstraßen ausgeweitet und ab 1. Oktober 2015
gilt sie für Lkw ab 7,5 t zulässigen Gesamtgewichts. Die erwarteten
Mehreinnahmen von ca. 380 Millionen Euro werden zweckgebunden in den
Bundesfernstraßenbau zurückfließen und bedeuten einen wichtigen
Beitrag zum Erhalt unseres leistungsstarken Verkehrsnetzes. Ab Mitte
2018 wird die Lkw-Maut zudem auf alle Bundesstraßen ausgeweitet.
In der Anhörung kamen verschiedene Themenbereiche zur Sprache. So
auch die Absicht, die bisher bestehende Anzahl von zwei Achsklassen
zum 1.10.2015 auf vier Achsklassen zu erhöhen. Dies ist notwendig
geworden, da sich aufgrund der Absenkung der Mautpflichtgrenze auf
7,5 t zulässiges Gesamtgewicht das Spektrum mautpflichtiger Fahrzeuge
mit unterschiedlichen Wegekosten deutlich erhöhen wird. Die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat deutlich gemacht, dass sie denkbare
Fehlanreize dieser Regelung so weit wie möglich vermeiden will.
Mindereinnahmen für den Bund müssen verhindert werden. Zudem ist es
besonders wichtig, dass die Belastung für Fahrzeuge mittelständischer
Unternehmer im Verhältnis zu den übrigen Fahrzeugklassen ausgewogen
bleibt und die Regelung insgesamt rechtssicher ist."
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