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NRZ: Gutachten stärkt Remmels Jagdgesetz

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(ots) - Im Streit ums geplante Jagdgesetz stärkt ein
Rechtsgutachten Minister Johannes Remmel (Grüne) auf breiter Front
den Rücken. Mit der ökologischen Ausrichtung des Gesetzes
überschreite das Land NRW seine Kompetenzen nicht; die Festlegung,
dass Tiere nur noch "aus einem vernünftigen Grund" getötet werden
dürfen, schränke das Jagdrecht nicht über Gebühr ein, schreibt
Verfassungsrechtler Thomas Dünchheim von der Kanzlei Hogan Lovells
aus Düsseldorf. Das gut 70 Seiten starke Gutachten liegt der Neuen
Rhein/Ruhr Zeitung (NRZ, Ausgabe Dienstag) vor. Dünchheim, früher für
die CDU Bürgermeister in Monheim und jetzt als Rechtsanwalt und
Partner der internationalen Kanzlei tätig, räumt wesentliche
Streitfälle zum neuen Jagdgesetz ab. Die Jagdsteuer - wenn sie denn
kommt - sei verfassungsgemäß ausgestaltet, erklärt Dünchheim. Die
Beschränkung des Katalogs der jagdbaren Arten stelle keinen
unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Jäger dar und sei
überdies auch nicht gravierend. Auch die Einführung eines jährlichen
Schießnachweises hält der Jurist für zulässig. Die Jäger und andere
Verbände wollen morgen vorm Landtag gegen das neue Gesetz
demonstrieren. Eine Großdemo mit bis zu 10000 Teilnehmern ist bei der
Polizei angemeldet.



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Datum: 16.03.2015 - 18:44 Uhr
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