(ots) - Regensburg. Der Vorsitzende der
Innenministerkonferenz, der rheinland-pfälzische Innenminister Roger
Lewentz (SPD), hält die Beteiligung von deutschen Staatsbürgern an
den Kämpfen der Separatisten in der Ostukraine nach deutschem Recht
für strafbar. Der Mittelbayerischen Zeitung (online) sagte er: "Die
Taten von in die Ostukraine Ausgereisten müssen juristisch in jedem
Einzelfall genau untersucht werden. Klar ist aber, dass sich
Menschen, die sich den Separatisten anschließen, nach deutschem Recht
in der Regel strafbar machen und mit Strafverfolgung rechnen müssen."
Es könne nicht hingenommen werden, "dass sich deutsche Staatsbürger
an kriegerischen Handlungen beteiligen und damit Not, Elend, Gewalt
und Vertreibung auslösen. Es ist völlig klar, dass unsere
Sicherheitsbehörden Anhaltspunkte von Taten, die nach deutschem Recht
eine Straftat darstellen, nach einer Rückkehr in die Bundesrepublik
streng verfolgen."
Es seien allerdings nur "Einzelfälle von Ausreisen aus Deutschland
in die Ukraine zur Teilnahme an dortigen Kampfhandlungen bekannt",
sagte er. Die deutschen Sicherheitsbehörden hätten "das Phänomen im
Auge". Scharf verurteilte er, "wenn sich deutsche Staatsbürger an
Kampfhandlungen im Ausland beteiligen". Das treffe auf die
Krisengebiete Syrien/Irak ebenso zu wie auf die Ostukraine. Die
Situation in der Ostukraine sei allerdings auch juristisch nicht mit
der Lage in Syrien oder dem Irak zu vergleichen. Der sogenannte
Islamische Staat (IS) bekämpfe die westliche Staatengemeinschaft und
strebe ein weltweites Kalifat an. Es handele sich daher zweifelsfrei
um eine terroristische Vereinigung, die aus gutem Grund auch in
Deutschland verboten sei, sagte Lewentz.
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