"Drei Jahre sind zu viel" / Worauf man bei Verträgen mit Fitness-Studios achten sollte
(ots) - Gute Idee, regelmäßig ins Fitness-Studio zu
gehen. Aber lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen und
automatische Vertragsverlängerungen können den Spaß am Sport
verderben. "Fristlos kündigen geht nur, wenn ein Arzt attestiert,
dass man keinen Sport mehr treiben kann", erklärt Miriam
Rusch-Rodosthenous, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW, in der
"Apotheken Umschau". Man solle sich Kündigungsfristen gut merken,
weil sich sonst der Vertrag automatisch verlängert. Die Studios sind
an langen Vertragslaufzeiten interessiert. "Drei Jahre sind zu viel",
meint die Verbraucherschützerin. Vertragsdauer, Haftungsausschlüsse
und hohe Gebühren bei Verlust der Mitgliedskarte seien rechtlich
nicht immer in Ordnung.
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Datum: 17.03.2015 - 08:00 Uhr
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