(ots) - Die Lebenshilfe und die Down-Syndrom-Fachverbände
wenden sich entschieden gegen den Einsatz des sogenannten
Praena-Tests als Reihenuntersuchung. Bei dieser Vorsorge-Untersuchung
lässt sich durch eine Blutentnahme bei der werdenden Mutter bereits
in der frühen Schwangerschaft das Vorliegen einer Trisomie 21
(Down-Syndrom) feststellen. Der Praena-Test wurde in Deutschland im
Sommer 2012 zugelassen. Derzeit übernehmen etwa 20 Krankenkassen die
Kosten auf Antrag.
Gegenwärtig berät der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen (GBA) über die Erprobung des Praena-Tests. Der GBA
entscheidet darüber, welche Untersuchungen in den Leistungskatalog
der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Die Firma
LifeCodexx, die den Praena-Test anbietet, hat diese Erprobung
beantragt, um letztlich seinen Einsatz als reguläre
Schwangerenvorsorge zu erreichen. Eine solche Untersuchung wirft aber
systematisch die Frage nach einem Abbruch der Schwangerschaft auf -
und stellt das Lebensrecht von Menschen mit Trisomie 21 in Frage.
Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt: "Wir wenden uns nicht
generell gegen den Praena-Test. Sein Einsatz als Reihenuntersuchung
ist ethisch jedoch hoch problematisch und sogar gefährlich. Er
vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Damit
gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer
Unterschiedlichkeit. Dazu kommt die nicht unerhebliche Zahl der
falsch-positiven Testergebnisse - das heißt, der Test zeigt eine
Behinderung an, obwohl das Kind nicht behindert ist. Eine von der
gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte Reihenuntersuchung, die
gezielt nach Kindern mit Down-Syndrom sucht und ihr Leben zur
Disposition stellt, steht außerdem im Widerspruch zur
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK)."
Die UN-BRK betont den wertvollen Beitrag von Menschen mit
Behinderung zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt der Gesellschaft.
Inklusion bedeutet, Menschen in ihrer Vielfalt wertzuschätzen. Ulla
Schmidt: "Wir haben uns mit Unterzeichnung der UN-BRK für eine
inklusive Gesellschaft und für eine Willkommenskultur entschieden.
Wichtig ist, dass wir gewährleisten, dass auch Menschen mit
Behinderung an der Gesellschaft teilhaben können. Sie und ihre
Familien müssen Beratung, Informationen und Unterstützung bekommen,
so wie sie es benötigen. Dafür stehen die Lebenshilfe und ihre
Partner."
Bündnis zum Welt-Down-Syndrom-Tag 2015:
Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland - Bundesweite Beratung und
Information, Deutsches Down-Syndrom InfoCenter, Down-Syndrom Netzwerk
Deutschland, Kids Hamburg - Kontakt- und Informationszentrum
Down-Syndrom, Bundesvereinigung Lebenshilfe.
Pressekontakte:
Dr. Elzbieta Szczebak
Deutsches Down-Syndrom InfoCenter
Telefon: 09123 982121
www.ds-infocenter.de
Dr. Bettina Leonhard
Bundesvereinigung Lebenshilfe
Telefon: 030 20 64 11 136
www.lebenshilfe.de