(ots) - Die vom Bundesministerium für Finanzen geleitete
Gemeindefinanzkommission hat Sparvorschläge für den sozialen Bereich
vorgelegt, die gegenwärtig in den Fachministerien des Bundes -
insbesondere im Bundesministerium für Arbeit und Soziales und im
Bundesministerium für Gesundheit - beraten werden. Ziel der
Initiative ist es, die sozialen Standards in der Behinderten- und
Altenhilfe abzusenken, um vor allem im Bereich der Sozialhilfe
Milliardenbeträge einzusparen. "Wer einen Blick in den
Zwischenbericht der Arbeitsgruppe 'Standards' der
Gemeindefinanzkommission wirft, den packt das kalte Grausen", so
Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Bundesvereinigung
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. "Auf 30 eng
bedruckten Seiten werden über 150 Sparvorschläge zur Diskussion
gestellt, die aus dem Blickfeld der betroffenen Menschen nur als
Horrorszenario bezeichnet werden können."
Antretter weiter: "Wir sind sprachlos, wenn wir in dieser Liste
auf den Vorschlag stoßen, das Wunsch- und Wahlrecht hilfebedürftiger
Menschen in der Eingliederungshilfe, in der Jugendhilfe und der
Sozialhilfe müsse eingeschränkt werden, weil es, so der Originaltext,
oftmals den Einsatz kostengünstigerer Instrumente verhindere."
Völlig unakzeptabel sind nach Auffassung der Bundesvereinigung
Lebenshilfe auch die Vorschläge, den Wohnstandard für alleinstehende
Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, zu halbieren und von
50 auf 25 Quadratmeter abzusenken oder Menschen, die aufgrund ihres
Pflegebedarfs oder ihrer Behinderung auf eine Betreuung in Heimen
angewiesen sind, künftig grundsätzlich nicht mehr in Einbett-,
sondern in Zweibettzimmern unterzubringen.
Die Lebenshilfe appelliert an die gegenwärtig mit der Beratung der
Sparvorschläge der Gemeindefinanzkommission befassten Ministerien,
dieser "Liste der Grausamkeiten" eine klare Absage zu erteilen.
"Wer - wie die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Standards" - mit
Brachialgewalt an unserem Sozialstaat rüttelt, gefährdet den sozialen
Frieden", so Robert Antretter. "Die Bundesregierung gehört auf
internationaler Ebene zu den größten Befürwortern des im Jahre 2009
für Deutschland ratifizierten Übereinkommens der Vereinten Nationen
über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Damit haben sich alle im
Deutschen Bundestag vertretenen Parteien dazu bekannt, Menschen mit
Behinderungen ein möglichst barrierefreies Leben zu ermöglichen,
Benachteiligungen im gesellschaftlichen Leben abzubauen und die volle
Teilhabe am Leben der Gesellschaft sicher zu stellen.
Nach Auffassung der Lebenshilfe konterkariert die Sparliste der
Gemeindefinanzkommission die Behindertenrechtskonvention, die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP zum Maßstab für alle
Gesetzesänderungen erklärt worden ist, die Menschen mit Behinderungen
betreffen.
Die Lebenshilfe verkennt nicht, dass die Kommunen im Bereich der
Sozialhilfe große finanzielle Lasten zu bewältigen haben. "Hier", so
Robert Antretter, "muss der Bund einspringen und einen Teil der
zusätzlichen Steuereinnahmen, die durch die positive Entwicklung der
Deutschen Wirtschaft erzielt werden, dazu verwenden, die Kommunen zu
entlasten. Die Hilfe für behinderte und alte Menschen ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam von Bund, Ländern,
Gemeinden und der Zivilgesellschaft bewältigt werden kann!"
Pressekontakt:
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon 030 / 20 64 11 -141, Fax -241
E-Mail: kerstin.heidecke(at)lebenshilfe.de, Internet: www.lebenshilfe.de