PresseKat - Fremdnützige Forschung an Kindern mit geistiger Behinderung wird staatlich gefördert - Lebenshilfe

Fremdnützige Forschung an Kindern mit geistiger Behinderung wird staatlich gefördert - Lebenshilfe kritisiert Missachtung von Schutzinteressen

ID: 222530

(ots) - Mehrere humangenetische Institute in Deutschland
haben sich unter dem Namen "Deutsches Netzwerk für mentale
Retardierung" (MR-NET) zusammengeschlossen, um an Kindern mit
geistiger Behinderung zu forschen. Dabei geht es um heute noch
unbekannte Ursachen erblich bedingter geistiger Behinderung. Die
Forschung will herausfinden, welche Veränderungen des Erbmaterials
zur Behinderung führen.

Gerade hat das Forschungsnetzwerk MR-NET beim Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) einen Antrag auf Verlängerung der
Förderung über das Jahr 2011 hinaus gestellt. Bereits seit 2008
unterstützt das BMBF das Projekt mit vier Millionen Euro. Die
Lebenshilfe kritisiert die Ziele von MR-NET. Die untersuchten Kinder
mit geistiger Behinderung profitieren nicht von den Ergebnissen. "Sie
werden benutzt, um Forschung zu ermöglichen. Ihre Eltern stimmen der
Blutentnahme und Fotoaufnahmen zu, weil sie den Ärzten vertrauen,
weil sie sich Heilung oder Therapie erhoffen", sagt Prof. Dr. med.
Jeanne Nicklas-Faust, Stellvertretende Bundesvorsitzende der
Lebenshilfe.

Zu befürchten sei indes, dass die Ergebnisse künftig die
vorgeburtliche Diagnostik erweitern. Mit einem Gentest kann dann noch
genauer bestimmt werden, ob das Ungeborene voraussichtliche eine
geistige Behinderung haben wird. Das könnte dazu führen, dass mehr
Schwangerschaften wegen einer zu erwartenden geistigen Behinderung
abgebrochen werden.

Auf die "enormen Kosten", die geistig behinderte Menschen im
Gesundheitswesen verursachen, verweist das Forschungsnetzwerk auf
seiner Internetseite. Das Argument der Kosteneinsparung mache
deutlich, mit welchem Menschenbild das Netzwerk seine Forschung
betreibe, so der Bundesvorsitzende Robert Antretter, MdB a.D. ,
"Menschen mit geistiger Behinderung werden nur unter
Kostengesichtspunkten beurteilt und ihre Integrität allgemeinen




Interessen untergeordnet, obwohl sie doch in ihrer speziellen
Verletzlichkeit besonders schutzwürdig sind."



Pressekontakt:
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon 030 / 20 64 11 -141, Fax -241
E-Mail: kerstin.heidecke(at)lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de


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Datum: 05.07.2010 - 16:41 Uhr
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