Alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verantwortlich dafür, dass die privaten Abwasserleitungen dicht sind. Auch diese dürfen das Grundwasser nicht verunreinigen, und zum anderen können undichte Kanäle zu Schäden in Ihrem Haus mit entsprechenden Folgekosten führen.
Die aktuelle Rechtlage in Land und Kommune sieht zwar keine Fristen für die Dichtheitsprüfung vor - es greift aber die so genannte Anerkannte Regel der Technik DIN 1986-30. Demnach ist der Kanal-TÜV in Abständen von 20 Jahren nach erstmaliger Errichtung zu wiederholen.
(firmenpresse) - Für Oberhausen greifen für die Prüfung privater Abwasserleitungen keine landesweiten oder kommunalen Fristen. Das heißt aber nicht, dass es keiner Dichtheitsprüfung bedarf.
Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten – nicht in Oberhausen
In unserer Stadt sind keine Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Das bedeutet: Die Regelung der 2013 vom NRW-Landtag verabschiedeten neuen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (link), nach der bestehende private Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, die vor 1965 errichtet wurden, bis Ende 2015 geprüft werden müssen, findet in Oberhausen keine Anwendung.
Allerdings sind Abwasserleitungen von Neubauten vor Inbetriebnahme auf Dichtheit zu prüfen, gleichgültig, wo sie liegen. Gleiches gilt auch für wesentlich veränderte, bestehende Leitungen, z. B. im Zuge einer Sanierung.
Dichtheitsprüfung im 20-Jahres-Rhythmus
Die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH macht aber darauf aufmerksam, dass grundsätzlich Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer verantwortlich für alle Schäden sind, die durch undichte Stellen an den eigenen Abwasserleitungen entstehen. Laut entsprechender „Anerkannter Regel der Technik“ (DIN 1986-30) ist die Dichtheitsprüfung in Abständen von 20 Jahren nach erstmaliger Errichtung zu wiederholen. Dieses Intervall kann bei Neuanlagen mit nachweislich durchgeführter Druckprüfung einmalig auf 30 Jahre ausgedehnt werden. Das bundesweit geltende Wasserhaushaltsgesetz (link) verpflichtet jeden Grundstückseigentümer, seine private Abwasseranlage nach diesen Regeln zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.
Fazit: Auch, wenn die aktuelle Rechtslage in Land und Kommune keine Fristen für die Dichtheitsprüfung vorsieht, heißt das: Der Kanal-TÜV ist alle 20 Jahre fällig (und sollte wie der Auto-TÜV fest vorgemerkt werden.)
Zustands- und Funktionsprüfung ist nicht nur Pflicht, sondern auch sinnvoll
Eine wichtige Aufgabe von Stadt Oberhausen und WBO ist es, schadhafte Abwasserkanäle zu sanieren. Doch wirklich fruchten kann die Sanierung des öffentlichen Netzes nur, wenn die privaten Abwasserleitungen ebenfalls dicht sind. Auch diese dürfen das Grundwasser nicht verunreinigen. Und Sie selbst profitieren: Der Kanal-TÜV schützt vor möglichen Nässeschäden Ihres Hauses, die durch sanierungsbedürftige Abwasserleitungen durchaus entstehen könnten.
Für gewerbliche und industrielle Abwasserleitungen gibt es gesonderte Regelungen. Hier muss der Kanal-TÜV bis Ende 2020 durchgeführt werden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Stadt Oberhausen, Bereich Umweltschutz/Untere Wasserbehörde, Frau Svenja Menke, Tel. 0208-825-3542.
Hintergrundinformation:
1.Rechtliche Grundlagen
Nach § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes sind Eigentümer privater Abwasserleitungen verpflichtet, deren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überwachen. Das NRW Landeswassergesetz und die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser vom 17.10.2013 konkretisieren die Anforderungen des WHG an Betreiberinnen und Betreiber privater Abwasseranlagen. Demnach gelten für Wasserschutzgebiete gesonderte Regelungen.
Laut § 10 Abs. 9 der städtischen Entwässerungssatzung kann eine Prüfung der Grundstücksanschlussleitung durch die Stadt im Zusammenhang mit der Sanierung des öffentlichen Kanals oder der Sanierung von Straßenbelägen erfolgen.
Wer darf prüfen?
Dichtheitsprüfungen im Sinne dieser rechtlichen Regelungen dürfen nur anerkannte Sachkundige durchführen. Dazu zählt WBO. (als link für anerkannte Sachkundige: Das Landesumweltministerium hat eine Liste aller anerkannten Sachkunden zusammengetragen. http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/index.jsp )
Es gibt eine verbindliche Vorgabe der Musterdichtheitsbescheinigung. (http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/Bescheinigung_Dichtheitspruefung.pdf)
Achtung Kanalhaie
Da manche hier ein dickes Geschäft wittern, gibt es auch eine Reihe von unseriösen Firmen, die die Dichtheitsprüfung anbieten. Sie werden auch „Kanalhaie“ genannt und oft durch Drückerkolonnen unterstützt, die bei „Haustürgeschäften“ eine Prüfung der Abwasseranlage zu Dumpingpreisen anbieten. Die angeblich festgestellten Reparaturen werden dann zu deutlich überteuerten Preisen angeboten und durchgeführt.
Unser Hinweis: Seriöse Firmen machen in der Regel keine Haustürgeschäfte. Die kompetenten WBO-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne: Pierre Brands, Tel: 0208 85784785
Auch die Verbraucherzentrale gibt Ihnen wertvolle Tipps: (Links Verbraucherzentrale NRW, OB)
Welche Schäden sind zu sanieren?
Ergibt sich nach einer Funktionsprüfung ein Sanierungserfordernis, müssen große Schäden kurzfristig saniert werden, mittlere Schäden innerhalb von zehn Jahren und geringe Schäden gar nicht.
Hilfreiche Informationen bietet der Bildreferenzkatalog zu privaten Abwasserleitungen auf der Webseite des Landesumweltministeriums: http://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit/pdf/Bildreferenzkatalog-Private-Abwasserleitungen-MKULNV.pdf
Die WBO ist ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Ver- und Entsorgung. Zu unseren Hauptaufgaben zählen Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Straßenbau sowie Stadtentwässerung/Kanalbau.
WBO GmbH
Buschhausener Str. 149
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 8578356
eMail: andrea.rupprath(at)wbo.oberhausen.de
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