(ots) - Der Einladung des Deutschen Ethikrates zu seinem 6.
Parlamentarischen Abend sind am gestrigen Mittwoch circa 30
Bundestagsabgeordnete in den Deutschen Bundestag in Berlin gefolgt.
In ihrer Begrüßung dankte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen
dem Parlament für die gute Zusammenarbeit und die jüngst beschlossene
Stärkung der finanziellen Ausstattung des Ethikrates. Sie stellte
kurz die aktuellen Themen des Rates vor und unterstrich die
internationale Dimension seiner Arbeit. Der Deutsche Ethikrat
empfinde es als große Ehre, im kommenden Jahr Gastgeber für den
Global Summit aller Ethikräte der Welt in Berlin zu sein.
Bundestagspräsident Norbert Lammert würdigte die Arbeit des
Ethikrates als nützliche und notwendige Ergänzung der Debatten des
Parlaments zu ethischen Grundsatzfragen. Bezogen auf jüngste
Empfehlungen des Deutschen Ethikrates betonte Lammert, dass der
Deutsche Bundestag nicht nur an Ergebnissen interessiert sei, die den
Erwartungen der Abgeordneten entsprechen. Er wies außerdem auf die
Bedeutung frühzeitiger grundlegender Orientierung angesichts
technologischer Entwicklungen hin, die die Politik zu gestalten habe.
Auch Patricia Lips, die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung dankte dem Ethikrat für die
geleistete Arbeit. Sie zeigte sich erfreut über das nicht nur
fraktionsübergreifende, sondern auch ausschussübergreifende Interesse
der Bundestagsabgeordneten, mit Mitgliedern des Deutschen Ethikrates
im direkten Austausch über aktuelle ethische Fragestellungen zu
diskutieren.
Einer der Themenschwerpunkte des Abends war die jüngste
Stellungnahme des Ethikrates "Hirntod und Entscheidung zur
Organspende". Die Ratsmitglieder Wolfram Höfling und Reinhard Merkel
stellten sie vor. In der anschließenden Diskussion betonten die
Ratsmitglieder, dass der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme
das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland stärken
wolle und dafür Transparenz und eine offene gesellschaftliche Debatte
kontroverser Fragen erforderlich sei. Eingegangen wurde unter anderem
auf die Empfehlung zur Regelung sogenannter organprotektiver
Maßnahmen sowie auf die normative Funktion der Dead-Donor-Rule. Bei
allen unterschiedlichen Auffassungen sei der Deutsche Ethikrat
einstimmig der Auffassung, so Christiane Woopen, dass am Hirntod als
Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten sei.
Mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen des Deutschen
Bundestages zur gesetzlichen Regulierung der Beihilfe zur
Selbsttötung präsentierte die Ratsvorsitzende die Ad-hoc-Empfehlung
"Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen Gesellschaft:
Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Stärkung der
Suizidprävention". Der Ethikrat plädiert darin für eine andere,
nämlich auf die Stärkung der Suizidprävention ausgerichtete
gesetzliche Regulierung und damit eine Ausweitung der Diskussion auf
alle suizidgefährdeten Menschen in ihren vielfältigen
Lebenssituationen. Die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung
wird unterstützt, jedoch als nicht ausreichend erachtet.
Am Rande der Veranstaltung überreichte die Ratsvorsitzende
Christiane Woopen den Jahresbericht 2014 an Bundestagspräsident
Lammert.
Die Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende", die
Ad-hoc-Empfehlung "Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen
Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Stärkung der
Suizidprävention" und der Jahresbericht des Ethikrates 2014 sind
unter www.ethikrat.org abrufbar.
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Ulrike Florian
Deutscher Ethikrat
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