PresseKat - Pfeiffer/Liebing: Rekommunalisierung der Energienetze führt in die Irre

Pfeiffer/Liebing: Rekommunalisierung der Energienetze führt in die Irre

ID: 1188711

(ots) - Antrag der Linken ist falscher Ansatz für Reform
des Energiewirtschaftsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag zwei Anträge der
Linksfraktion zur Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
debattiert. Dazu erklären der wirtschafts- und energiepolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der
Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik, Ingbert Liebing:

Joachim Pfeiffer: "Die Forderung der LINKEN nach einer
grundsätzlichen Re-Kommunalisierung der Energienetze und einer
Inhouse-Vergabe führt in die Irre. Der seit Jahrzehnten bestehende
Mix in Deutschland aus privaten und öffentlichen Energieunternehmen
hat sich bewährt. Er sorgt für den notwendigen Wettbewerb auf dem
Energiemarkt und gewährleistet, dass auch kommunale Belange
hinreichend beachtet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass viele
Kommunen durch eine Netzübernahme finanziell überfordert wären. Denn
neben den hohen Kaufkosten besteht in zahlreichen kommunalen
Energienetzen ein erheblicher Investitionsbedarf.

Die Anträge der LINKEN sind Ausdruck blinder Staatsgläubigkeit und
zeigen, wes Geistes Kind diese Partei immer noch ist. Der Staat ist
nicht per se der bessere Unternehmer. Das zeigt nicht zuletzt die
Energiewende, die von vielen hunderten mittelständischen Unternehmen
vorangetrieben wird. Ziel muss es sein, im Interesse der Verbraucher
und der Wirtschaft den Regulierungsrahmen so zu setzen, dass eine
sichere, preiswerte und umweltverträgliche Energieversorgung
gewährleistet wird."

Ingbert Liebing: "Die Anträge der Linksfraktion finden zurecht
keine Mehrheit im Deutschen Bundestag. Richtig ist, dass bei der
Reform des EnWG Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund haben CDU,
CSU und SPD auch im Koalitionsvertrag vereinbart, das
Bewertungsverfahren bei Neuvergabe der Verteilernetze eindeutig und




rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu
verbessern. Der Bundeswirtschaftsminister wird zeitnah einen Entwurf
zur Reform des EnWG vorlegen. Die Regierung braucht also keine
Nachhilfe der Linksfraktion.

Der Antrag Linksfraktion greift hingegen zu kurz. Von den
Problemen beim Netzübergang sind nicht nur kommunale Stadtwerke
betroffen. Es handelt sich dabei um ein flächendeckendes Problem, das
sowohl Kommunen als auch Wirtschaftsunternehmen betrifft und das
somit auch generell geregelt werden muss. Eine Konzentration auf den
Aspekt der Rekommunalisierung hilft auch den Kommunen nicht weiter.
Denn diese bekommen auch dann Probleme, wenn sich zwei
Wirtschaftsunternehmen nicht zügig über die Netzübertragung einigen
können.

So muss zum Beispiel bei der Rügeverpflichtung die bislang
vorherrschende taktische Berufung auf Verfahrensfehler unterbunden
werden, um Verzögerungen bei der Netzübertragung zu verhindern. Die
Pflicht zur Zahlung der Konzessionsabgabe muss künftig bis zur
Ãœbertragung des Netzes auf ein anderes Unternehmen fortbestehen, um
zu verhindern, dass der Altkonzessionär durch taktische Verzögerungen
auch noch einen wirtschaftlichen Vorteil zulasten der Kommunen
erzielt. Bei der Bestimmung der wirtschaftlich angemessenen Vergütung
ist der Ertragswert auf Basis der Netzentgelt- und
Anreizregulierungsverordnung festzuschreiben."



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Datum: 19.03.2015 - 15:47 Uhr
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