(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den
heutigen Beschluss der Bundesregierung zur steuerlichen Entlastung
von Familien als völlig unzureichend. "Die Erhöhung des
Kinderfreibetrages und des Kindergeldes folgt lediglich den
verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Bundesregierung tut also im
Bereich der Familienförderung nur so viel, wie sie unbedingt muss.
Das ist aber viel zu wenig. Die Pläne, das Kindergeld in diesem Jahr
um vier und im nächsten Jahr um zwei Euro anzuheben, sind ein Hohn.
Es ist notwendig, dass wir uns stärker als bisher um die Familien mit
Kindern kümmern, die unsere Unterstützung in besonderem Maße
brauchen. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die monatliche
Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher
als das Kindergeld. Hier müssen wir im Rahmen einer sozialen
Familienförderung dringend ansetzen und erreichen, dass sich für
Familien mit geringem Einkommen die finanzielle Lage spürbar
verbessert. Das gilt insbesondere für Kinder im Hartz-IV-Bezug und
für Alleinerziehende, die nach den bisherigen Plänen leer ausgehen.
Einzig die geplanten Änderungen beim Kinderzuschlag sind ein
Silberstreif am Horizont", betont Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich insgesamt dafür aus, die
Familienförderung in Deutschland grundlegend zu reformieren. Dazu
braucht es eine Anpassung unseres Steuer- und Abgabesystems sowie der
sozialen Sicherungssysteme, um die aktuell noch immer bestehende
übermäßige Belastung von Familien endlich zu beenden.
Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein
eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Zahlreiche Studien
haben deutlich gezeigt, dass die Förderung von Familien in
Deutschland an vielen Stellen in die falsche Richtung läuft. Deshalb
ist es an der Zeit, mit einem Gesamtkonzept die Familienförderung vom
Kopf auf die Füße zu stellen.
Um das zu erreichen, sind verschiedene Wege denkbar. Das Deutsche
Kinderhilfswerk plädiert für die Einführung einer
Kindergrundsicherung. Diese soll proportional zum Familieneinkommen
gestaffelt werden. Erreicht werden kann dies durch einen sinnvollen
Umbau des Kinderzuschlages, der allen Familien mit Kindern zugute
kommen soll, bei denen der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht
nicht zum Tragen kommt. So wird sichergestellt, dass Familien mit
weniger Einkommen stärker von der Kindergrundsicherung profitieren
als Familien mit hohen Einkommen. Insgesamt soll durch eine
bedarfsgerechte Kindergrundsicherung das derzeitige System
familienunterstützender Leistungen ausgewogener gestaltet werden.
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