(ots) -
- Der WDR-Rundfunkrat hat sich in seiner öffentlichen Sitzung
damit befasst, wie das Aufsichtsgremium und der Sender mit
Kritik und redaktionellen Fehlern umgehen. "Wir sehen Eingaben
und Beschwerden des Publikums auch als Chance, das Angebot des
WDR noch zu verbessern", betont die Rundfunkrats-Vorsitzende
Ruth Hieronymi. Auch das Instrument der "förmlichen
Programmbeschwerde", das nach dem WDR-Gesetz allen Bürgerinnen
und Bürgern offensteht, wenn sie Programmgrundsätze verletzt
sehen, sei Ausweis einer freiheitlichen Medienlandschaft und
einer lebendigen Demokratie. Das Gremium und besonders sein
Programmausschuss befasse sich ausführlich mit jedem Fall,
selbst wenn in der Regel die hohe gesetzliche Hürde der
Verletzung eines Programmgrundsatzes nicht als überschritten
angesehen werden könne. In den Beratungen der Gremien mit
Programmverantwortlichen des WDR entstünden aber häufig
konstruktive Vorschläge - sowohl für den Umgang mit
redaktionellen Fehlern als auch für den Dialog mit dem Publikum.
Um seine Rolle im Beschwerdemanagement weiter zu stärken,
beschloss das Gremium Anregungen zur anstehenden Novelle des
WDR-Gesetzes. Künftig sollte im Gesetz das Recht verankert sein, in
Fällen von Programmbeschwerden auch auf externe Expertise
zurückgreifen zu können. Zudem plädiert das Gremium für die
Möglichkeit, ähnlich wie im Petitionsrecht, Beschwerden zurückweisen
zu können, wenn parallel Gerichtsverfahren anhängig sind.
Nach intensiver Vorarbeit hat der WDR-Rundfunkrat heute zehn
formale Programmbeschwerden einstimmig abgelehnt. Alle stammten vom
Verein "Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen
Medien", die seit Beginn der Ukraine-Krise zahlreiche Beschwerden bei
verschiedenen Sendern einreicht. "Natürlich behandeln wir auch diese
Beschwerden mit zum Teil kleinstteiligen Einzelfragen sehr
sorgfältig", sagt Petra Kammerevert, Vorsitzende des
Programmausschusses. "Programmgrundsätze waren aber in keinem Fall
verletzt".
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