(ots) - Über die Gasfördermethode "Fracking" ist innerhalb
der NRW-SPD ein Streit ausgebrochen. Das berichtet die in Essen
erscheinende Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ, Montagausgabe).
Während die Landesgruppe in Berlin einstimmig ein Verbot mindestens
bis 2021 forderte, verteidigt Bundesumweltministerin Barbara
Hendricks (NRW-SPD) ihren Fracking-Gesetzentwurf. Sie will ihn wie
geplant am Mittwoch durch das Kabinett bringen und ein Scheitern
verhindern.
"Wer darauf spekuliert, wird sich täuschen", sagte die
SPD-Politikerin der WAZ. "Nicht jede abstrakte Gefahr kann in
Deutschland pauschal und flächendeckend verboten werden", erwiderte
sie ihren Kritikern in der SPD, aber auch in der Union. Dagegen
erklärte der SPD-Abgeordnete Frank Schwabe gegenüber der WAZ, er
glaube nicht, dass seine Fraktion dem Gesetzentwurf in der bisherigen
Form zustimmen werde. "Wir brauchen ein wirksames Moratorium, das
nicht durch eine wie auch immer geartete Expertenkommission
durchlöchert werden darf", so Schwabe. Hendricks Gesetzentwurf
erlaubt Probebohrungen. Experten sollen sie beurteilen. Schon ab 2019
sollen Unternehmen eine kommerzielle Nutzung beantragen dürfen.
Schwabe hält dagegen, "ein Fachleutegremium kann und darf in keinem
Fall eine Entscheidung des demokratisch legitimierten Bundestages
ersetzen."Â
Hendricks warnte, das momentan geltende Moratorium für Fracking
sei "keineswegs rechtssicher". Sie fügte hinzu: "Ich will vermeiden,
dass dieses Moratorium eines Tages vor Gerichten ausgehebelt wird."
Dabei ist die Ministerin nach eigenen Worten überzeugt, dass Fracking
in Deutschland "nicht mal als Ãœbergangstechnologie taugt." Die
Ausbeutbarkeit sei auf wenige Jahrzehnte beschränkt. "Und für unsere
Energieversorgung benötigen wir kein Fracking", erläuterte sie. Ihr
Gesetzentwurf sei viel strikter und strenger als die bisherige
Praxis.
"Das Grundgesetz verpflichtet uns zur Wahrung der
Verhältnismäßigkeit", erläuterte Hendricks. Sie setze auf eine
gerichtsfeste Regelung, die Trinkwasser und Gesundheit der Menschen
schütze. Dazu zähle ein Fracking-Verbot in besonders sensiblen
Regionen, für die klar definierte Kriterien gelten würden, so
Hendricks.
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