(ots) - Eier, die unter dem Etikett "Freilandhaltung"
verkauft werden, kommen mehrheitlich von Hühnern, die sich nicht im
Freien aufhalten. Damit unterscheiden sich diese Eier sehr oft nicht
von den preisgünstigeren Eiern aus Bodenhaltung. Das haben Recherchen
des NDR Politikmagazins "Panorama 3" ergeben. Die Güteklasse "Eier
aus Freilandhaltung" ist demnach häufig eine Mogelpackung.
Hühner in Freilandhaltung müssen laut gesetzlicher Vorgabe einen
Freilauf von mindestens vier Quadratmetern haben. Trotz dieser
Freilauffläche verlässt ein Großteil dieser Hühner den Stall nicht.
Das gilt insbesondere für Großställe mit mehr als 10.000 Tieren. Das
zeigen Luftaufnahmen: Direkt um den Stall herum ist der Boden meist
kahl gefressen. Der größte Teil der Fläche dagegen ist grün, weil die
Tiere dort nicht im Gras picken. Damit die Hühner die Fläche besser
nutzen, müssten die Landwirte Anreize schaffen, also Unterstände für
die Hühner errichten und Hecken, Büsche oder Obstbäume pflanzen. Doch
solche Maßnahmen verteuern die Pflege der Freilauffläche.
Silvia Ey vom Geflügelwirtschaftsverband Mecklenburg-Vorpommern
verweist im NDR Fernsehen darauf, dass Freilandhaltung erst seit
wenigen Jahren praktiziert werde. Es sei sehr schwierig, die Hühner
über eine große Fläche zu verteilen. Freilandeier seien aber "keine
Mogelpackung, sondern ein realistischer Kompromiss zwischen den
Wünschen der Verbraucher, ein Freilandei zu kaufen, und der
wirtschaftlichen Machbarkeit, Freilandeier zu produzieren in
Deutschland".
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt
die Recherchen von "Panorama 3". Wie oft die Hühner ihre
Freilauffläche nutzen, hänge "von einer Vielzahl von Faktoren" ab. Es
sei aber ausreichend, dass die Verordnung "die Verfügbarkeit des
Auslaufs ins Freie regelt". Eine Vorgabe, die festlege, wie viele
Hühner in Freilandhaltung "tatsächlich ins Freie gehen, ist nicht
praktikabel". Man arbeite mit den Ländern aber an einer Regelung,
damit die Freilaufflächen so gestaltet werden, "dass möglichst viele
Tiere auch tatsächlich ins Freie gehen".
Dabei nutzen nur 5,4 Prozent der Legehennen in Großställen den
Auslauf. Zu diesem Ergebnis kam bereits im Jahr 2004 eine Studie der
Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft. Damals gab es
allerdings noch nicht die Unterscheidung zwischen "Bodenhaltung" und
"Freilandhaltung". Heute kostet ein Ei, das unter dem Etikett
"Freilandhaltung" verkauft wird, rund fünf Cent mehr als ein Ei, das
in der Güteklasse "Bodenhaltung" verkauft wird.
Die Freilandhaltung wird durch die EU-Verordnung 589/2008
geregelt, doch das Bundesministerium könnte jederzeit strengere
Vorgaben auf nationaler Ebene anordnen.
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