Am 16. April informiert Matthias Spitz (MELCHERS Rechtsanwälte)über die für Spieleanbieter besonders relevantenÄnderungen im Zusammenhang mit dem seit Anfang des Jahres geltenden, neuen Umsatzsteuerrecht.
(firmenpresse) - Frankfurt am Main, 31. März 2015 - Seit Anfang des Jahres gilt ein neues Umsatzsteuerrecht für innerhalb der EU erbrachte elektronische Dienstleistungen gegenüber Privatpersonen. Die Änderungen sind Teil einer Systemrichtlinie zur Harmonisierung des EU-Mehrwertsteuerrechts, die in anderen Bereichen bereits 2007 in Kraft getreten ist. Seit dem 1. Januar gilt nun auch für die elektronischen Dienstleistungen sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich das so genannte Bestimmungslandprinzip. Das bedeutet, die Besteuerung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen, beispielsweise Websites oder Online-Spielen, erfolgt am Ort des Leistungsempfängers. Während sich für die Privatpersonen, die User und Spieler, praktisch nichts ändert, wird es für die Anbieter kompliziert: Sie müssen nämlich in jedem Einzelfall feststellen, wo sich der für die Besteuerung maßgebliche Leistungsort befindet. Worauf Spieleanbieter dabei besonders achten sollten erklärt Matthias Spitz am 16. April bei GAMEplaces in der IHK Frankfurt am Main. Der Besuch seines Vortrags 'Umsatzsteuer und Gaming' ist kostenlos; um rechtzeitige Anmeldung unter www.gameplaces.de (http://va.frankfurt-business.net/GAMEplaces2015-02) wird gebeten.
"Da die Abgabe verspäteter oder unvollständiger Steuerklärungen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung nach sich ziehen kann, sollte eine genaue Kenntnis der in der EU nun auch für Online-Games geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen für jeden, der für die steuerliche Compliance eines Unternehmens verantwortlich ist, einschließlich der Geschäftsführer, von zentraler Bedeutung sein", meint Matthias Spitz, der außerdem dazu rät, bestehende Businesskonzepte zu überdenken. Werden Online-Spiele in verschiedenen EU-Ländern angeboten, sollten die Anbieter für jedes Land prüfen, wie sich der jeweilige Mehrwertsteuersatz auf die Marge und das Businessmodell insgesamt auswirkt. Mit dem so genannten 'Mini-One-Stop-Shop'-, kurz: MOSS-Verfahren gibt es immerhin eine verfahrensrechtliche Erleichterung. Am 16. April erklärt Spitz, wie sich Spieleanbieter, die ihre B2C-Umsätze für die gesamte EU über eine zentrale Stelle anmelden möchten, für das Verfahren registrieren können.
Matthias Spitz ist Partner bei MELCHERS Rechtsanwälte. Er ist seit 2013 Mitglied der International Masters of Gaming Law (IMGL), einer internationalen Non-Profit-Organisation führender Juristen und Berater der Gaming-Branche. Zu seinen Beratungsfeldern zählen Regulierung, Lizenzierung, Werbung, AML sowie Besteuerung.
Kommender GAMEplaces-Termin:
Matthias Spitz: 'Umsatzsteuer und Gaming'
Donnerstag, 16.04.2015 von 17.00 bis 19.00 Uhr
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Mehr Infos und Anmeldung: www.gameplaces.de (http://www.gameplaces.de)
Über GAMEplaces BUSINESS & LEGAL: Die auf Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und des gamearea-FRM e.V. im Jahr 2008 ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe thematisiert branchenspezifische Rechtsfragen. Sie richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer, Prokuristen, Business Development Manager, Entrepreneurs und Syndikusanwälte, steht jedoch allen Interessierten aus der Games- sowie anverwandten Branchen der Kreativwirtschaft offen. Partner der Veranstaltungsreihe, die in Kooperation mit Medienanwälten und Branchenkennern realisiert wird, ist die IHK Frankfurt am Main. Mehr Informationen finden Sie auf www.gameplaces.de.
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