PresseKat - Haftungsfalle Scheinselbständigkeit bei GAMEplaces am 15. Oktober

Haftungsfalle Scheinselbständigkeit bei GAMEplaces am 15. Oktober

ID: 1269359

Christian Hoppenstedt, Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE, zur rechtssicheren Vertragsgestaltung für feste und freie Mitarbeiter.

(firmenpresse) - Frankfurt am Main, 30. September 2015 - In der gesamten Kreativwirtschaft werden Teams projektbezogen zusammengestellt. Auch in der Gamesbranche sind befristete Vertragsverhältnisse zwischen Entwicklungsstudios und Kreativen gängige Praxis. Allerdings sind die arbeits-rechtlichen Grenzen zwischen einer - wenn auch befristeten - sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und einer selbständigen Tätigkeit fließend. Auch wenn die rechtssichere Einschätzung in der Praxis schwerfällt, gilt es, bei der Vertragsgestaltung mit Freelancern das Risiko einer Scheinselbständigkeit im Auge zu behalten. Bei GAMEplaces (http://www.gameplaces.de) am 15. Oktober gibt Christian Hoppenstedt deshalb einen Überblick über den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ergänzend erläutert er typische Klauseln in Verträgen mit Kreativen, zum Beispiel bezüglich Nutzungsrechten oder Geheimhaltung.

Aus Sicht der Arbeitgeber sprechen neben inhaltlichen und arbeitsrechtlichen auch finanzielle Gründe für die Zusammenarbeit mit Freelancern; dies kommt vielen Kreativen entgegen, weil sie ungebunden sein wollen und auf 'mehr Netto vom Brutto' hoffen. Dennoch: Als Freelancer beschäftigt werden dürfen sie nur, wenn konkrete arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Kriterien erfüllt sind. Selbständigkeit hängt nicht allein von der Anzahl der Auftraggeber ab; maßgeblich ist vielmehr die Ausgestaltung der Tätigkeit, die für jedes Vertragsverhältnis individuell zu beurteilen ist. Dabei sind Kriterien wie Weisungsgebundenheit oder Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers Anhaltspunkte.

Auch die Annahme, das Risiko der Scheinselbständigkeit liege allein beim Arbeitgeber, ist falsch: zwar haftet dieser bis zu vier Jahre rückwirkend grundsätzlich für die gesamten Sozialversicherungsbeiträge; bei Vorsatz sogar bis zu dreißig Jahre; doch auch der Scheinselbständige ist für die Arbeitnehmeranteile bis zu drei Monate in der Haftung. Arbeitgeber können ihr Risiko minimieren, indem sie ein Statusfeststellungsverfahren einleiten. Für selbständige Künstler und Publizisten kann zudem Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und damit Anspruch auf Leistungen aus der Künstlersozialkasse (KSK) bestehen.






Über Christian Hoppenstedt: Der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht ist Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT RECHTSANWÄLTE in Frankfurt am Main, die alle Branchen der Kreativwirtschaft fokussiert. Als Experte in den Bereichen Film, Fotografie, Games, und Werbung berät Christian Hoppenstedt Unternehmen und Kreative und veröffentlicht zu aktuellen Rechtsthemen. Außerdem hält er regelmäßig Vorträge und Workshops und doziert an der ifs Internationale Filmschule Köln. Als Vorstandsmitglied des gamearea-FRM e. V. und Mitinitiator des m² MedienMittwochs engagiert er sich ehrenamtlich für den Medienstandort Rhein-Main.


Eckdaten zur Veranstaltung:
GAMEplaces BUSINESS & LEGAL am Donnerstag, 15. Oktober 2015
Haftungsfalle Scheinselbständigkeit: 'Arbeiten in der Gamesbranche' mit Christian Hoppenstedt
Zeit: 17.00 bis 19.00 Uhr
Ort: IHK Frankfurt am Main, Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main
Mehr Infos & Anmeldung: www.gameplaces.de (http://www.gameplaces.de)

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über GAMEplaces BUSINESS & LEGAL: Die auf Initiative der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH und der gamearea-FRM im Jahr 2008 ins Leben gerufene Veranstaltungsreihe thematisiert branchenspezifische Rechtsfragen. Sie richtet sich in erster Linie an Geschäftsführer, Prokuristen, Business Development Manager, Entrepreneurs und Syndikusanwälte, steht jedoch allen Interessierten aus der Games- sowie anverwandten Branchen der Kreativwirtschaft offen. Partner der Veranstaltungsreihe, die in Kooperation mit Medienanwälten und Branchenkennern realisiert wird, sind das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung im Rahmen der Aktionslinie Hessen-IT sowie die IHK Frankfurt am Main.



PresseKontakt / Agentur:

büro für gelungene kommunikation - rebecca gerth
Rebecca Gerth
Kastanienallee 73
10435 Berlin
rebecca.gerth(at)gameplaces.de
030.28599339
http://www.gameplaces.de



drucken  als PDF  an Freund senden  F4 Air+ leuchtet in warmen Herbstfarben MiR100 gewinnt DIRA Automatisierungspreis 2015
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.09.2015 - 14:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1269359
Anzahl Zeichen: 3488

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Manuela Schiffner
Stadt:

Frankfurt am Main


Telefon: 069 212-36213

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haftungsfalle Scheinselbständigkeit bei GAMEplaces am 15. Oktober"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

ESS & LEGAL im September: 'Die IP - Summe aller Rechte' ...

Frankfurt am Main, 8. September 2015 - Games sind Multimediaproduktionen im klassischen Sinne: Bei der Entwicklung von Spielen werden zahlreiche Werke und Leistungen von Mitarbeitern oder auch Dritten zu einem Produkt verbreitet. Nicht selten ist die ...

Datenschutz bei GAMEplaces Business & Legal ...

Frankfurt am Main, 5. Mai 2015 - Im internationalen Vergleich gelten die Deutschen als besonders sensibilisiert für das Thema Datenschutz. Es wird intensiv diskutiert und hat auch die Games-Industrie in der Breite erreicht. Ein Grund dafür ist sich ...

Alle Meldungen von GAMEplaces c/o Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH