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Westdeutsche Zeitung: Von der Leyens Entscheidung ist richtig

ID: 1194083

(ots) - Dem Krieg ist mit moralischen Maßstäben nicht
beizukommen, er markiert das Ende jeglicher Moral. Insofern sind die
moralischen Argumente gegen bewaffnete Drohnen verfehlt. Von jeher
war die Entwicklung von Waffen darauf ausgerichtet, einerseits ihre
Wirksamkeit zu erhöhen und andererseits das eigene Risiko zu
minimieren. Der Einsatz von Drohnen bedeutet kein abstrakteres Töten
als das Abschießen einer Panzergranate, die dann 20 Kilometer weiter
explodiert. Ob auch die Bundeswehr mit Drohnen ausgerüstet werden
soll, war und ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, im Sinne effektiver
Kriegsführung und im Sinne eines möglichst großen Schutzes der
Soldaten. Die Entscheidung von Verteidigungsministerin Ursula von der
Leyen, bewaffnungsfähige Drohnen jetzt zu entwickeln und auch
anzuschaffen, ist richtig. Das entspricht den Anforderungen in
Einsatzgebieten wie Afghanistan es war. Es wäre falsch, ja
fahrlässig, deutschen Soldaten diese Möglichkeit der Aufklärung,
gezielten Zerstörung und Tötung vorzuenthalten. Das von von der Leyen
benutzte Wort "bewaffnungsfähig" ist allerdings beschönigend. In der
Regel wird die Drohne bewaffnet sein, jedenfalls wenn sie keine reine
Aufklärungsmission entlang der europäischen Grenzen zu erfüllen hat.
In einen Drohnenkrieg, wie ihn die Amerikaner führen, wird
Deutschland nicht eintreten. Hierzulande entscheidet der Bundestag
über Auslandseinsätze, und er genehmigt sie nur, wenn internationales
Recht sie erlaubt. Terroristenjagd in souveränen Ländern gehört
bisher nicht dazu. Richtig ist ebenfalls, eine europäische
Eigenentwicklung vorzunehmen. Technisch gesehen handelt es sich um
ferngelenkte Kleinflugzeuge. Die kann die europäische Luft- und
Raumfahrtindustrie locker bauen. Viel komplexer sind die Aufklärungs-
und Kampffähigkeiten. Aber gerade die Erfahrung mit dem




amerikanischen Euro-Hawk hat gezeigt, dass eine allzu große
Abhängigkeit von den USA nicht nützlich ist. Dem Euro-Hawk wurde die
Zulassung für den Luftraum nicht zuletzt deshalb verweigert, weil die
Amerikaner nicht alle Details der Maschine herausrücken wollten. Eine
Drohne aber, die nicht fliegen darf, nutzt keinem.



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Datum: 31.03.2015 - 16:54 Uhr
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