(ots) - (Bitte verwenden Sie die heute um 16.25 Uhr
verbreitete Fassung der Meldung nicht! In folgender korrigierten
Fassung wird klargestellt, dass Prof. Duttge nicht die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf kritisiert, sondern die Ärzte, die
medizinische Details zum A320-Copiloten weitergegeben haben.)
Prof. Gunnar Duttge, Leiter der Abteilung für strafrechtliches
Medizin- und Biorecht der Universität Göttingen, hat am 31. März in
der Nachrichtensendung "NDR aktuell" des NDR Fernsehens kritisiert,
dass die Ärzte medizinische Details des Copiloten Andreas L.
weitergegeben hätten. Er räumt zwar ein, dass es Fälle gebe, in der
die ärztliche Schweigepflicht nachrangig sei, etwa wenn es um die
Abwehr erheblicher Gefahren gehe. Zum Beispiel, wenn der Patient
Anzeichen zeigte, dass er künftig eine gravierende Straftat begehen
könnte, gäbe es laut Duttge nicht nur ein Recht darauf, die
Schweigepflicht zu brechen. Es bestehe dann sogar die Pflicht dazu,
Informationen weiterzugeben.
In dem Fall des Copiloten Andreas L. gehe es aber nicht um die
Abwehr einer Straftat, sondern um Strafverfolgung, so Duttge zu "NDR
aktuell". Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei rechtlich höher zu
bewerten als die Belange der Aufklärung. Duttge hält zum Zweck der
Gefahrenabwehr eine Änderung der Informationspflichten im
Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis für möglich. "Ich halte es aber
für keine gut Idee, jetzt zum Zwecke der Strafverfolgung das
Arzt-Patienten-Verhältnis zu torpedieren. Und ich halte es nicht für
richtig, dass Ärztinnen und Ärzte sich künftig als Erfüllungsgehilfen
für die Staatsanwaltschaft empfehlen."
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