(ots) -
- KfW führt Beratungsprogramm im Jahr 2015 fort
- Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmerinnen und
Unternehmer erhalten Zuschuss für professionelle Beratung
Ab 01. Mai 2015 bietet die KfW das Beratungsprogramm
"Gründercoaching Deutschland" aus Eigenmitteln an. Damit sichert die
Förderbank die Beratungsförderung für Gründerinnen und Gründer nach
dem Auslauf des Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF) zum 30.04.2015.
Im Programm "Gründercoaching Deutschland" aus Mitteln der KfW sind
Existenzgründerinnen und Existenzgründer im Bereich der gewerblichen
Wirtschaft, der freien Berufe sowie - neu - Social Entrepreneure in
gemeinnütziger Rechtsform antragsberechtigt. Alle Antragssteller
dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Die
selbständige Tätigkeit kann dabei, das ist eine weitere Erweiterung
des Programms, sowohl als Voll-, als auch dauerhaft als Nebenerwerb
ausgeübt werden.
Existenzgründerinnen und Existenzgründer erhalten in den neuen
Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) einen Zuschuss in
Höhe von 75 % des Beratungshonorars. In den alten Bundesländern,
Berlin und der Region Leipzig beträgt der Zuschuss 50 % des Honorars,
wobei es jeweils maximal 4.000 EUR (netto) betragen darf. Der
gewählte Berater darf in wirtschaftlichen, finanziellen und
organisatorischen Fragen behilflich sein.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beabsichtigt, ein
Beratungsangebot für Gründerinnen und Gründer sowie kleine und
mittlere Unternehmen in allen Unternehmensphasen zum Januar 2016 zu
entwickeln. Zukünftig werden alle Programmvarianten der
Beratungsförderung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle) angeboten.
Aktuell wenden sich interessierte Gründer zur Beantragung des
Gründercoaching-Zuschusses an einen Regionalpartner vor Ort (IHK,
HWK, u. a.).
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