(ots) - Steuerzahlerbund: Kalte Progression und
Solidaritätszuschlag abschaffen
BdSt-Präsident Holznagel kritisiert Steuerbelastung als viel zu
hoch - Tarifabschlüsse nur noch die Hälfte wert
Osnabrück.- Mit Blick auf den Tarifabschluss im öffentlichen
Dienst kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdST) die steuerliche
Belastung als viel zu hoch und fordert eine schnelle Entlastung. In
einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte
BdST-Präsident Reiner Holznagel: "Dieses Ausmaß ist ungerecht." Seit
2010 sei die kalte Progression zu einem immer größeren Problem
geworden, so Holznagel, doch seitdem sei nichts passiert. Die Bürger
bräuchten dringend finanzielle Entlastungen: "Sie müssen von der
kalten Progression und dem verhassten Solidaritätszuschlag endlich
befreit werden", forderte der BdST-Präsident. Auch die Gewerkschaften
müssten erkennen, "dass sie die ungerechte kalte Progression stärker
bekämpfen sollten", erklärte Holznagel. Anderenfalls seien ihre
"Tarifabschlüsse nur die Hälfte wert".
In der vergangenen Woche hatten sich Arbeitgeber und
Gewerkschaften auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Demnach
sollen die Entgelte für die Beschäftigten mit Tarifverträgen zum 1.
März um 2,1 Prozent steigen, ein Jahr später um 2,3 Prozent.
Da bei einem höheren Gehalt zugleich häufig höhere Steuersätze
angewendet werden müssen, sei die Belastung nach einer
Gehaltserhöhung oft umso größer, hieß es vom Steuerzahlerbund. Wie
massiv diese Auswirkungen sein können, verdeutlichte der BdSt anhand
eines Rechenbeispiels: Die Abzüge eines Singles mit einem
Monatsbrutto von 3400 Euro durch Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge summierten sich 2015 auf insgesamt 37,9
Prozent. Bei einem angenommenen Lohnplus von 2,1 Prozent würde das
Monatsbrutto auf 3471 Euro ansteigen, die Abzüge stiegen dann aber
auf 38,1 Prozent. Von den 71 Euro, um die das Bruttogehalt erhöht
worden sei, blieben netto nur 35 Euro übrig. Dies sei weniger als
die Hälfte, die Grenzbelastung läge in diesem Fall bei 50,7 Prozent.
In dieser Berechnung sei bereits der neue Einkommensteuertarif mit
dem erhöhten Grundfreibetrag zugrunde gelegt worden, die betriebliche
Altersvorsorge sei nicht berücksichtigt worden, hieß es.
Dieses Beispiel zeige, wie zutiefst ungerecht der progressive
Einkommensteuertarif sei. Der Effekt treffe besonders Bürger mit
kleineren und mittleren Einkommen, warnte der BdST-Präsident. Die
kalte Progression gehöre abgeschafft.
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