PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Flughafen Wien AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Flughafen Wien AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1195957

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Flughafen Wien Aktiengesellschaft

Schwechat, FN 42984 m
ISIN AT0000911805

Einberufung
der 27. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 27.
ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft
am Mittwoch, dem 6. Mai 2015, um 10.00 Uhr, im Multiversum Schwechat,
2320 Schwechat, Möhringgasse 2-4.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2014
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2014
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2014
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2015

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 15. April 2015auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugänglich:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, *
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das




Geschäftsjahr 2014; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2-6, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht, * Formular für die
Erteilung einer Vollmacht an einen Vertreter der IVA, * Formular für
den Widerruf einer Vollmacht, * vollständiger Text dieser
Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 15. April 2015 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr.
Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Be­gründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 24. April 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43(0)1-7007/23622 oder 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang
Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder per E-Mail fwag-
hauptversammlung(at)viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Die
Aktionärsei­genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vor­stand
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1300 Wien-Flughafen oder per E-Mail an
fwag-hauptversammlung(at)viennaairport.com übermittelt werden.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaftwww.viennaairport.comzugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 26. April 2015 (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. April 2015
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.

Per Post oder Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
1300 Flughafen-Wien
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 50
Per E-Mail anmeldung.flughafenwien(at)hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen
ist.
Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
ISIN AT0000911805 im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitglied­staat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), *
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000911805, * Depotnummer bzw. eine
sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung
bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur
Teilnahme an der Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 26. April 2015 bezie­hen. Die Depotbestätigung
wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen­genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen
Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer­den können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Flughafen Wien Aktiengesellschaft
Boten Investor Relations
z.Hd. Herrn Mario Santi
1300 Wien-Flughafen
Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 50
Per E-Mail anmeldung.flughafenwien(at)hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzu­schließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com
abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung
bei der Registrierung per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 5. Mai 2015 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft
einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hiefür
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43
1 8763343-42, Fax +43 1 8763343-49 oder E-Mail
wilhelm.rasinger(at)iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 152.670.000,--
eingeteilt in 21.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 21.000.000 Stück.

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen
Sicherheitsüberprüfungen zu berücksichtigen und bei der Registrierung
einen gültigen, amtlichen Lichtbildaus-weis zur Identifikation
bereit zu halten.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9 Uhr.

Wien, im April 2015

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Mag. Judit Helenyi (+43-1)7007-23126; j.helenyi(at)viennaairport.com
Mario Santi (+43-1)7007-22826; m.santi(at)viennaairport.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Flughafen Wien AG
Postfach 1
A-1300 Wien-Flughafen
Telefon: +43 1 7007 - 22826
FAX: +43 1 7007 - 23806
Email: investor-relations(at)viennaairport.com
WWW: http://viennaairport.com/unternehmen/investor_relations
Branche: Transport
ISIN: AT0000911805
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 07.04.2015 - 16:31 Uhr
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