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WAZ: Praxis der Parteienfinanzierung auf dem Prüfstand

ID: 1197674

(ots) - Die Praxis der Parteienfinanzierung in Deutschland
steht erneut auf der Kippe. Das Bundesverfassungsgericht will bis zum
Sommer entscheiden, ob Geldflüsse aus Steuermitteln an die
Bundestags-Fraktionen, an die 4400 Mitarbeiter der
Bundestagabgeordneten und an die Parteistiftungen für eine verdeckte
Parteienfinanzierung verfassungswidrig missbraucht werden. Es geht um
fast 400 Millionen Euro im Jahr. Hintergrund ist eine Organklage der
nicht im Parlament vertretenen Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP)
aus dem Jahr 2012, die sich durch die Zahlungen benachteiligt fühlt.
"In diesem Verfahren wird eine Entscheidung noch im Laufe der ersten
Jahreshälfte angestrebt", bestätigte der Sprecher des
Bundesverfassungsgerichts, Bernd Odörfer, der in Essen erscheinenden
Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ, Montagausgabe). Der Prozess
wird auf Seite der ÖDP vom Speyrer Verfassungsrechtler Hans Herbert
von Arnim geführt. Von Arnim sagte der Zeitung, mit der Klage solle
die Verwendung von 83,8 Millionen Euro durch die Fraktionen, 116
Millionen "Globalzuschüsse" an die Stiftungen und 172,4 Millionen für
die Mitarbeiter-Bezahlung geprüft werden. Die Gelder würden "ohne
öffentliche Kontrolle" gezahlt, kritisiert von Arnim. Ähnlich wie bei
der vom Verfassungsgericht bereits in den 60er-Jahren erzwungenen
Obergrenze der staatlichen Finanzierung der Parteien sollten nach
Ansicht der Kläger auch für Geldflüsse an Fraktionen und Stiftungen
Obergrenzen gesetzt werden und Erhöhungen dieser Beträge künftig nur
auf gesetzlicher Grundlage und damit nach einer intensiven
öffentlichen Diskussion möglich sein.

Karlsruhe wird wohl auch der in der Klage aufgeworfenen Frage
nachgehen, ob die aus der Staatskasse bezahlten
Abgeordneten-Mitarbeiter in den Wahlkreisen gleichzeitig für lokale
Parteiorganisationen arbeiten. Das ist durch den Paragraphen 12 des




Abgeordnetengesetzes untersagt. Allerdings hat sich nach Ansicht der
Kläger bei einer Stichprobe in der letzten Wahlperiode
herausgestellt, dass Wahlkreismitarbeiter von 121
Bundestagsabgeordneten auch lokale Partei- und Ratsfunktionen
innehatten. 16 von ihnen waren sogar als Parteigeschäftsführer tätig,
25 als Orts- oder Kreisparteivorsitzende. Die Bundestagsverwaltung
dazu: "Auch Mitarbeiter von Abgeordneten sind Grundrechtsträger und
dürfen deshalb in politischen Organisationen engagiert sein".



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Datum: 12.04.2015 - 18:00 Uhr
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