(ots) - Immer mehr Eltern nehmen Familienleistung in
Anspruch
Am heutigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht über den
Normenkontrollantrag des Senates der Freien und Hansestadt Hamburg
zum Betreuungsgeldgesetz verhandelt. Dazu erklärt der
familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus
Weinberg:
"Wir haben als Parlament das Betreuungsgeldgesetz verabschiedet
und sind überzeugt, dass es in seiner Ausgestaltung den Anforderungen
an unsere Verfassung entspricht.
Das Betreuungsgeld war bereits Bestandteil des mit dem
Kinderförderungsgesetz im Jahr 2008 erfassten Gesamtkonzepts zur
Hilfe und Unterstützung von Familien mit kleinen Kindern. Das
Betreuungsgeldgesetz hat somit eine Regelungslücke geschlossen und
das Gesamtkonzept komplettiert.
Für Familien mit kleinen Kindern schafft das Betreuungsgeld
zusätzlichen finanziellen Spielraum, damit Eltern die Kinderbetreuung
nach ihren Vorstellungen gestalten können. Insoweit ist das
Betreuungsgeld auch als Teil des Familienlastenausgleichs zu sehen,
den das Bundesverfassungsgericht der öffentlichen Fürsorge zuordnet.
Prinzipiell ist bei allen Familien mit kleinen Kindern von einer
Fürsorgesituation auszugehen. Daher muss der Gesetzgeber einen weiten
Spielraum im Rahmen der Familienförderung haben. Dies hat auch das
Bundesverfassungsgericht wiederholt anerkannt.
Mit dem Betreuungsgeld erkennen wir zudem die Betreuungsleistung
im privaten Umfeld an. Auch dieser Aspekt ist der Unionsfraktion
wichtig, denn wir wollen uns an den elementaren Werten des
Grundgesetzes orientieren und positive Lebensbedingungen für Familien
mit Kindern schaffen.
Für die Union ist das Betreuungsgeld keine Ausgleichs- oder
Ersatzleistung, es ist eine eigenständige komplementierende Leistung
für die Familien, die sich entschieden haben, ihr Kleinkind ab dem
15. Lebensmonat zu Hause zu betreuen. Wir erweitern den
Gestaltungsspielraum dieser Familien im Sinne der Wahlfreiheit und
stärken diese. Insoweit ist das Betreuungsgeld gerade nach seiner
Konzeption auf die Wahrung der Grundrechte des Art. 6, Abs. 1 und 2
Grundgesetz ausgerichtet.
Weiterhin gehen wir fest davon aus, dass das Betreuungsgeld mit
der Verfassung konform geht. Wir werden uns in der Debatte nicht
leiten lassen von ideologisch aufgeheizten politischen
Verunglimpfungen. Wir machen Familien viele gute Angebote, die sie
bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen. Das Betreuungsgeld ist
eins davon. Denn wir wollen, dass die die Familien entscheiden, was
das Beste für ihr Kind ist."
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