(ots) - KOMMENTAR · BETREUUNGSGELD
Scheitern willkommen Mit dem Argument der Wahlfreiheit hatte die
CSU das Betreuungsgeld durchgeboxt. Es war das einzige Argument, das
sie hatte - ein fadenscheiniges noch dazu, weil die Entscheidung für
oder gegen die Kita-Betreuung in der Regel auf anderen Beweggründen
fußt. Der Vertreter der Bundesregierung, der nun in Karlsruhe für die
Prämie eintreten muss, ist ein gutes Beispiel dafür, dass
Wahlfreiheit ohnehin ein sehr dehnbarer Begriff ist. War er doch in
früherer Position in Hamburg an der Klage gegen das Betreuungsgeld
beteiligt. Doch das sind nur Begleiterscheinungen dessen, was sich
Koalitionsräson nennt. Komisch, aber nicht entscheidend. Das
Betreuungsgeld könnte stattdessen mit einem Gegenargument zu Fall
gebracht werden, das in der jahrelangen, ideologisch aufgeheizten
Debatte kaum eine Rolle spielte. Im Kern geht es um die Frage, ob der
Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten hat. Und die
Verfassungsrichter deuteten an, dass sie diesen Vorwurf ernst nehmen.
Denn welcher "Fürsorgepflicht" kommt der Bund nach, wenn der
Geldfluss nicht von Not abhängt, sondern als Dankeschön für
traditionelles Rollenverhalten erscheint? Mit schönem Gruß von Horst
Seehofer? Es spricht Vieles gegen die Leistung - etwa, dass damit
auch Kinder Kitas fernbleiben, für die eine frühe Förderung besonders
wichtig ist. Aber sollte das Gesetz letztlich an einem juristischen
Fallstrick scheitern, wäre auch das sehr willkommen.
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