(ots) - Der Schutz der Privatsphäre und die
Vertraulichkeit der persönlichen Kommunikation sind wichtige Belange.
Solche essenziellen Bürgerrechte sind aber nur dann von Nutzen, wenn
auch ein Mindestmaß an Sicherheit garantiert ist. Das wird nur zu
leisten sein, wenn die zuständigen Organe nicht zwangsweise dümmer
sein müssen als all jene, die Sprengsätze an das Fundament einer
freiheitlichen Gesellschaft legen und deren Privilegien für schwerste
Verbrechen missbrauchen.
Das ist kein Plädoyer für blindwütige Globalüberwachung. Davon
kann auch keine Rede sein. Die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung
ist eine Lightversion des alten Gesetzes, das vor fünf Jahren in
Karlsruhe gekippt wurde. Deutschland bewegt sich damit im Spektrum
der europaweit üblichen Praktiken am liberalen Rand. Es gibt strenge
Auflagen für Zugriffe auf die heiklen Daten. In jedem Einzelfall muss
ein Richter entscheiden. Geheimdienste bleiben ausgeschlossen. In
solch engen Schranken bedeutet Vorratsdatenspeicherung keineswegs
einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Eher ist zu befürchten,
dass ihre Effizienz unter diesen Umständen sehr eingeschränkt sein
könnte.
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