(ots) - Der Bundestag sollte - mehr als eine Million Tote
reichen wahrlich - das Massaker des Osmanischen Reiches an den
Armeniern am nächsten Freitag, wenn sich das Geschehen zum
100.Mal jährt, als Völkermord bezeichnen. Er sollte sich
nicht verbiegen lassen. Die Bundesregierung hingegen sollte diesen
Begriff gegenüber der Türkei nicht verwenden, solange Ankara das
nicht will. Warum der feine Unterschied? Weil Völkermord eine
juristische Kategorie nach dem internationalen Völkerrecht ist. Und
jede Erklärung einer Bundesregierung ein Staatsakt. Bei der
Darstellung der Sachverhalte benutzt die Regierung durchaus Worte wie
"Gräuel" oder "Massaker", sie beschönigt nichts. Insofern sind
Vorwürfe der Geschichtsklitterung gegen sie massiv übertrieben. Nur
verwendet sie eben nicht den bewertenden Begriff Völkermord. Aus
gutem Grund. Gerade Deutschland, historisch das Völkermörder-Land
schlechthin, muss sich in solchen Angelegenheiten sehr zurückhalten.
Auch der eigene offene Umgang mit der Massenvernichtung der Juden ist
da, anders als Bischöfin Margot Käßmann meint, kein Gegenargument.
Denn der Vergleich mit der Türkei hinkt. Diese Aufarbeitung haben
erst Kriegsniederlage und Alliierte den Deutschen aufgezwungen. Im
Übrigen: Der allererste Völkermord des vergangenen Jahrhunderts, der
der deutschen Kolonialherren 1904 an den Herero und Nama in
Südwest-Afrika, wird von der Bundesregierung bis heute nicht als
solcher anerkannt. Berlin ist als Oberlehrer Ankaras wirklich kein
gutes Vorbild. Allerdings muss die deutsche Außenpolitik die
Regierung Erdogan weiter massiv drängen, sich der eigenen
Vergangenheit offensiver zu stellen. Denn nicht aufgearbeitete
Geschichte lebt als Gift fort. Aktuell ist das in den Beziehungen
zwischen Armenien und der Türkei der Fall, auch in den Beziehungen
zwischen Christen und türkischen Moslems. Das deutsche Kaiserreich
hat den damaligen Massenmorden zugeschaut, davon gewusst und sie
gebilligt. Tätige Wiedergutmachung Deutschlands könnte darin liegen,
Armenien und der Türkei bei ihrer Annäherung in besonders intensiver
Weise zu unterstützen. Polarisierende Erklärungen aber schaden nur,
ob sie von der Regierung kommen oder vom Bundespräsidenten als
höchstem Staatsrepräsentanten. Auch Joachim Gauck sollte sich
zurückhalten, wenn er am Donnerstag zu den Geschehnissen redet. Der
Bundestag hingegen darf sich seine Resolutionen nicht vom Auswärtigen
Amt schreiben lassen. Ähnlich wie schon die EU-Parlamentarier,
ähnlich wie Papst Franziskus, haben die deutschen Volksvertreter das
Recht und sogar die Pflicht, bei der Wahrheitssuche rücksichtslos zu
sein. Für die Bundesregierung, der die Hände mehr gebunden sind,
wäre ein solcher Parlamentsbeschluss bei Lichte besehen sogar
nützlich, denn er erhöht den Druck.
unterzeile
Koalition verurteilt Massaker an Armeniern - ohne
Völkermord-Begriff
autor
Kommentare Werner Kolhoff
text
Der Bundestag sollte - mehr als eine Million Tote reichen wahrlich
- das Massaker des Osmanischen Reiches an den Armeniern am nächsten
Freitag, wenn sich das Geschehen zum 100.Mal jährt, als
Völkermord bezeichnen. Er sollte sich nicht verbiegen lassen. Die
Bundesregierung hingegen sollte diesen Begriff gegenüber der Türkei
nicht verwenden, solange Ankara das nicht will. Warum der feine
Unterschied? Weil Völkermord eine juristische Kategorie nach dem
internationalen Völkerrecht ist. Und jede Erklärung einer
Bundesregierung ein Staatsakt. Bei der Darstellung der Sachverhalte
benutzt die Regierung durchaus Worte wie "Gräuel" oder "Massaker",
sie beschönigt nichts. Insofern sind Vorwürfe der
Geschichtsklitterung gegen sie massiv übertrieben. Nur verwendet sie
eben nicht den bewertenden Begriff Völkermord. Aus gutem Grund.
Gerade Deutschland, historisch das Völkermörder-Land schlechthin,
muss sich in solchen Angelegenheiten sehr zurückhalten. Auch der
eigene offene Umgang mit der Massenvernichtung der Juden ist da,
anders als Bischöfin Margot Käßmann meint, kein Gegenargument. Denn
der Vergleich mit der Türkei hinkt. Diese Aufarbeitung haben erst
Kriegsniederlage und Alliierte den Deutschen aufgezwungen. Im
Übrigen: Der allererste Völkermord des vergangenen Jahrhunderts, der
der deutschen Kolonialherren 1904 an den Herero und Nama in
Südwest-Afrika, wird von der Bundesregierung bis heute nicht als
solcher anerkannt. Berlin ist als Oberlehrer Ankaras wirklich kein
gutes Vorbild. Allerdings muss die deutsche Außenpolitik die
Regierung Erdogan weiter massiv drängen, sich der eigenen
Vergangenheit offensiver zu stellen. Denn nicht aufgearbeitete
Geschichte lebt als Gift fort. Aktuell ist das in den Beziehungen
zwischen Armenien und der Türkei der Fall, auch in den Beziehungen
zwischen Christen und türkischen Moslems. Das deutsche Kaiserreich
hat den damaligen Massenmorden zugeschaut, davon gewusst und sie
gebilligt. Tätige Wiedergutmachung Deutschlands könnte darin liegen,
Armenien und der Türkei bei ihrer Annäherung in besonders intensiver
Weise zu unterstützen. Polarisierende Erklärungen aber schaden nur,
ob sie von der Regierung kommen oder vom Bundespräsidenten als
höchstem Staatsrepräsentanten. Auch Joachim Gauck sollte sich
zurückhalten, wenn er am Donnerstag zu den Geschehnissen redet. Der
Bundestag hingegen darf sich seine Resolutionen nicht vom Auswärtigen
Amt schreiben lassen. Ähnlich wie schon die EU-Parlamentarier,
ähnlich wie Papst Franziskus, haben die deutschen Volksvertreter das
Recht und sogar die Pflicht, bei der Wahrheitssuche rücksichtslos zu
sein. Für die Bundesregierung, der die Hände mehr gebunden sind,
wäre ein solcher Parlamentsbeschluss bei Lichte besehen sogar
nützlich, denn er erhöht den Druck.
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