PresseKat - OLG Koblenz: Die Verjährung titulierter Kindesunterhaltsansprüche im Insolvenzverfahren

OLG Koblenz: Die Verjährung titulierter Kindesunterhaltsansprüche im Insolvenzverfahren

ID: 1201908

Mit Beschluss vom 30.07.2014 hat das (OLG) Koblenz festgestellt, dass die Feststellung beantragt werden kann,dass Kindesunterhaltsansprüche auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruhen.

(firmenpresse) - NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt aus:

Hier ließ die Stadt Unterhaltsansprüche von drei Kindern gegen ihren Vater titulieren, und zwar mithilfe von vier Vollstreckungsbescheiden. Den Kindern wurden Sozialhilfe und Jugendhilfe seitens der Stadt gewährt. Im Jahr 2009 wurde über das Verfahren des Vaters das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, woraufhin die Stadt ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmeldete. Angemeldet wurden die Ansprüche als Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, welche damit begründet wurden, dass der Vater seiner Unterhaltspflicht trotz Leistungsfähigkeit nicht nachgekommen sei. Gegen die Qualifizierung als Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung wendet sich der Vater mit mangelnder Leistungsfähigkeit, wobei er die Forderungen grundsätzlich anerkennt.

Die Stadt beantragte beim Amtsgericht die Feststellung, dass es sich um Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung handelt. Dem Antrag gab das Amtsgericht statt, insbesondere, weil sich der Vater nicht gegen die Vollstreckungsbescheide gewehrt habe. Die dagegen eingelegte Beschwerde zum OLG hat nur teilweise Erfolg.

Das OLG führte aus, der Vater könne der Qualifizierung als Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung nichts entgegensetzen, was eine solche Qualifizierung nicht rechtfertigen würde. Zudem sei zwar sei das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet worden und eine Restschuldbefreiung in Anspruch genommen worden, allerdings gelte diese nicht für Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, welche vom Gläubiger zur Tabelle angemeldet wurden.

Das OLG meint außerdem, der Vater sei nicht leistungsfähig gewesen, insbesondere die Ansprüche nicht verjährt, aber tituliert. Auch, so das OLG, seien die Schadensersatzansprüche der Stadt nicht verjährt, da die Stadt diese zur Insolvenztabelle angemeldet habe. Außerdem beinhalte der Übergang der Unterhaltsansprüche die Schadenersatzansprüche und es handele sich um einen einheitlichen Lebenssachverhalt.





Zudem führte das OLG aus, dass der Anspruch aufgrund der Titulierung der Unterhaltsansprüche wie ebendiese erst in 30 Jahre verjähre. Anders entschied Anfang des Jahres das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 23.01.2014, AZ.: 27 UF 133/13), welches zwischen den übergegangenen Unterhaltsansprüchen und den eigenen Schadenersatzansprüchen differenzierte und damit auch die Verjährung gesondert untersuchte.

Das Familienrecht ist eine komplizierte Materie, da es bei der Durchsetzung von Ansprüchen häufig auch die zwischenmenschlichen Beziehungen und Emotionen eine große Rolle spielen. Hier gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Ein im Familienrecht tätiger und erfahrener Rechtsanwalt kann hier behilflich sein.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.

An den Standorten Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz beraten wir unsere Mandanten in erster Linie in wirtschaftsrechtlichen Aspekten, die sich vom Gesellschaftsrecht über Arbeitsrecht, Banken- und Kapitalmarktrecht bis hin zum Steuerrecht erstrecken. Hierbei liegt unser Augenmerk nicht auf der oft verkürzten Lösung einzelner Probleme, sondern wir verstehen uns als juristische Begleiter unserer Mandanten, die auch den interdisziplinären Überblick behalten.

Ob beratend, planend, gestaltend oder vor Gericht:
Wir stehen für die Interessen unserer Mandanten dort ein, wo wir gebraucht werden.



Leseranfragen:

In der Sürst 3, 53111 Bonn



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Inline-Skater – Rechtliche Grundlagen und Versicherungsschutz Bearbeitungsgebühren: Vor dem deutschen Lotto ist nicht jeder gleich
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 21.04.2015 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1201908
Anzahl Zeichen: 3259

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Nöthe
Stadt:

Bonn


Telefon: +49 (0) 228 52279640

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Koblenz: Die Verjährung titulierter Kindesunterhaltsansprüche im Insolvenzverfahren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Frankfurt: Keine Verwirkung des Darlehenswiderrufs ...

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt insoweit aus: Im entschiedenen Fall hatte der Kläger ? ein Verbraucher ? mit der beklagten Bank im Jahr 2003 einen Darlehensvertrag abgeschlossen und diesen bis z ...

Bausparkassen kündigen Bausparverträge ...

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Koblenz führt hierzu aus: Hintergrund dieser Kündigungen ist das aktuelle Zinsniveau. Denn mittlerweile wird es für die Bausparkassen zum Problem, da immer weniger Bausparer t ...

Alle Meldungen von NOETHE LEGAL Rechtsanwälte