WAZ: Ein Prozess für die Opfer
- Kommentar von Walter Bau zum Auschwitz-Prozess
(ots) - Darf man einen 93-jährigen Verdächtigen wegen
Verbrechen anklagen und vor Gericht stellen, die mehr als sieben
Jahrzehnte zurückliegen? Ja, man muss es sogar. Denn wie jetzt im
Fall Gröning geht es nicht mehr in erster Linie um Strafe, sondern um
Gerechtigkeit und Genugtuung für die Opfer und deren Hinterbliebene.
Zumal die Geschichte der NS-Prozesse in Deutschland kein
Ruhmesblatt für die Justiz der Bundesrepublik ist. Lange, zu lange,
wurde weggeguckt und vertuscht. Nicht selten verhinderten alte braune
Seilschaften in den Amtsstuben, dass Verfahren in Gang kamen. Viele
Deutsche, die mit Wiederaufbau und Wirtschaftswunder beschäftigt
waren, blendeten die unbequeme Vergangenheit aus. Opfer, die sich zu
Wort melden, wurden als Nestbeschmutzer beschimpft.
Der Gröning-Prozess ist deshalb auch ein Stück Wiedergutmachung
für dieses dunkle Kapitel deutscher Justizgeschichte.
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Datum: 21.04.2015 - 19:41 Uhr
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