PresseKat - Streit um verschwundene Rehberger-Kunst eskaliert: Clubbesitzer bezichtigen Deka-Bank der Falschauss

Streit um verschwundene Rehberger-Kunst eskaliert: Clubbesitzer bezichtigen Deka-Bank der Falschaussage

ID: 1203222

(ots) - Klage beim OLG Frankfurt eingereicht

Berlin, 23. April 2015 - Der Streit zwischen Frankfurter
Club-Betreibern und der Deka-Bank um eine verschwundene Installation
des renommierten Künstlers Tobias Rehberger geht in die nächste
Runde. Wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' (Ausgabe 5/2015)
berichtet, beschäftigt sich das Oberlandesgericht Frankfurt nun mit
der Wiederaufnahme des Verfahrens. Der Streitwert liegt bei 2,95
Millionen Euro. In erster Instanz wurde die Klage der Gebrüder Zeleke
abgewiesen. Die Kläger präsentierten dem Oberlandesgericht nun neue
Zeugen und Beweise, die angeblich belegen sollen, dass in erster
Instanz Falschaussagen gemacht wurden. Ein Zeuge relativierte bereits
seine Aussage aus dem Prozess. Für die Deka bedeutet das eine
Fortsetzung eines peinlichen Prozesses.

Aus dem Frankfurter Szene-Club NuSoul war nach einer Räumungsklage
der Deka, der Besitzerin der Immobilie, im Frühjahr Jahr 2012 die
Rauminstallation verschwunden. Die hat den Klägern zufolge einen
beträchtlichen Wert, denn sie wurde von Tobias Rehberger entworfen.
Rehberger ist Gewinner des Goldenen Löwen der Kunstbiennale in
Venedig und Prorektor an der Städelschule. Er hatte eine Installation
aus Licht, Möbeln und Deko für den Club gestaltet.

In dem Prozess geht es darum, ob die Gebrüder Zeleke, drei
stadtbekannte Event-Manager äthiopischer Herkunft, innerhalb der
Räumungsfrist versucht haben, die Installation abzubauen. Sie
behaupten, sie hätten mehrmals versucht, Kontakt sowohl mit dem
Hausmeister als auch dem Asset-Manager aufzunehmen, um einen Termin
zu vereinbaren. Die beiden Zeugen bestritten jedoch vor dem
Landgericht, dass es eine wie auch immer geartete Kontaktaufnahme
gegeben habe. Der Richter glaubte ihnen.

Die Kläger behaupten, die Zeugen hätten "dem Richter ins Gesicht




gelogen". Und das wollen sie nun durch Einzelverbindungsnachweise
ihrer Telefone und neue Aussagen beweisen können. Einer der Zeugen
aus dem ersten Prozess hat seine Aussage bereits relativiert. In dem
Schreiben der Deka-Anwälte heißt es: "Der Zeuge kann und will heute
nicht mehr ausschließen, von irgendeinem der Kläger angerufen worden
zu sein."

Die Kläger glauben, dass die Kunst "unter der Hand" verkauft
worden sei. Und das solle vertuscht werden. Auch dafür gebe es
Zeugen. Wo die Kunst abgeblieben ist, ist bis heute unklar. Ein
Sprecher der Bank gibt sich dennoch optimistisch: "Die Vorwürfe der
Kläger gegen die Deka sind falsch und deshalb hat das Landgericht die
Klage zu Recht abgewiesen. Es steht der Gegenseite frei, dagegen
Rechtsmittel einzulegen - auch die Berufung hat jedoch keinerlei
Grundlage und wird keinen Erfolg haben."

Die Fortführung des Prozesses vor dem OLG Frankfurt wird im Juni
erwartet.



Pressekontakt:
Jens Brambusch, Reporter 'Capital',
Tel. 030/220 74-5127, Mobil 0176/647 02 338
E-Mail: brambusch.jens(at)capital.de
www.capital.de


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Datum: 23.04.2015 - 11:26 Uhr
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